Neues Gesetz vereinfacht Einbürgerung
von L. Bohnsack
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Künftig soll die Einbürgerung schon nach fünf Jahren möglich sein, dies beschloss das Kabinett. Bei Übernahme eines Ehrenamtes verkürzt sich der Zeitraum auf drei Jahre.
Künftig soll die Einbürgerung schon nach fünf Jahren möglich sein, dies beschloss das Kabinett. Bei Übernahme eines Ehrenamtes verkürzt sich der Zeitraum auf drei Jahre.