Keine Wiederaufnahme von Strafverfahren
von C. Schneider / B. Franke
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform zur Wiederaufnahme von abgeschlossenen Strafverfahren für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch bei schweren Verbrechen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform zur Wiederaufnahme von abgeschlossenen Strafverfahren für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch bei schweren Verbrechen.