EuGH fällt Urteil zugunsten Amazons

    EuGH fällt Urteil zugunsten Amazons

    von C. Schneider/B. Franke
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    08.11.2018, Nordrhein-Westfalen, Dortmund: Das Logo des Versandhändlers Amazon ist am Logistikzentrum zu sehen.

    Die erhaltenen Beihilfen von Luxemburg in Form von Steuervorteilen für den Versandhändler Amazon sind rechtmäßig, so die Entscheidung des EuGH.