Mini-Lohn für Gefangene verfassungswidrig
von B. Franke / C. Schneider / L. Kress
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Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Mit dem Urteil gab das BVerfG zwei Häftlingen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten.