Mini-Lohn für Gefangene verfassungswidrig

    Mini-Lohn für Gefangene verfassungswidrig

    von B. Franke / C. Schneider / L. Kress
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    blick auf das ehemalige arbeitshaus und gefaengnis rummelsburg in berlin, aufgenommen am 08.01.2015.

    Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Mit dem Urteil gab das BVerfG zwei Häftlingen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten.