Altersdiskriminierung? Schiri Manuel Gräfe verklagt DFB

    Landgericht trifft Entscheidung:Fall Gräfe: Altersdiskrimierung beim DFB?

    von Christoph Schneider
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    Seit mehr als einem Jahr pfeift Manuel Gräfe keine Bundesligaspiele mehr - und klagte gegen den DFB wegen Altersdiskriminierung. Nun entscheidet das Landgericht Frankfurt.

    Schiedsrichter Manuel Gräfe
    Eigentlich möchte er noch pfeifen. Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe klagte gegen den DFB wegen Altersdiskriminierung. Nun entscheidet das Landgericht in Frankfurt/Main.25.01.2023 | 1:18 min
    47 ist eigentlich kein Alter, in dem man sich zur Ruhe setzt. Doch bei Fußballschiedsrichtern, die in den Lizenzligen der Bundesliga unterwegs sind, muss man als Aktiver mit Spielleitungen auf dem grünen Rasen ausscheiden. Die körperliche Fitness und die psychische Leistungsfähigkeit seien nicht mehr so wie bei einem 30-Jährigen gegeben.
    Die magischen 47 Jahre sind zwar in den Statuten des Deutschen Fußball Bundes (DFB) nicht schriftlich festgeschrieben, doch in der Vergangenheit hat kein älterer Schiedsrichter Bundesligaspiele geleitet. Ob Thorsten Kinhöfer, Florian Meyer oder Peter Sippel - alle hörten mit 47 auf.

    Gräfe sieht Altersdiskriminierung

    Aber Manuel Gräfe: Er möchte weitermachen, sieht in der ungeschriebenen Grenze 47 eine Altersdiskriminierung. Für seine Argumentation mit entscheidend: Der DFB Schiedsrichter-Chef Lutz-Michael Fröhlich sprach selbst öffentlich im April 2021 von einer Altersgrenze von 47 Jahren. Er äußerte sich dabei zum Ausscheiden der Unparteiischen Winkmann, Schmidt und Gräfe, die alle nach Vollendung des 47. Lebensjahres am Ende der Saison 2020/21 aktiv aufhörten.
    Manuel Gräfe
    ZDF-Schiedsrichter-Experte Manuel Gräfe hat Klage wegen Altersdiskriminierung gegen den DFB eingereicht. Im Gespräch mit Jochen Breyer im Juli 2021 erklärte er die Hintergründe.02.07.2021 | 5:29 min
    Nicht nur im Fußball gilt: Die Lebensarbeitszeit hat sich insgesamt verlängert. Immer mehr Menschen werden älter und arbeiten auch länger - das allgemeine Renteneintrittsalter hierzulande wird in den nächsten Jahren schrittweise auf 67 angehoben.
    Um generell Benachteiligungen wegen des Alters zu verhindern, wurde unter anderem auch 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, "AGG", geschaffen. Bei Verstößen sind Klagen der Betroffenen möglich. Dabei entscheidend: Der abgelehnte Bewerber muss Indizien vortragen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Anschließend steht dann der Arbeitgeber in der Beweispflicht und muss vortragen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat.

    Junior-Stelle nicht zwangsläufig altersdiskrimierend

    Bei Klagen wegen Altersdiskriminierungen zeigen sich Gerichte durchaus differenziert. Als 2021 ein Startup-Unternehmen ein "junges Team mit flachen Hierarchien" bewarb und einen "Junior Key-Account Manager" suchte, erhielt ein 48-jähriger Bewerber eine Absage. Die Stelle war schon anders besetzt. Er klagte - wegen Altersdiskriminierung.
    Am Ende erfolglos, denn das Landesarbeitsgericht Berlin stellte fest, dass im Kontext der Stellenausschreibung klar sei, dass es bei der Formulierung nicht um das Alter des Teams gehe, sondern darum, dass der Stellenbewerber auf eine erst seit kurzem zusammenarbeitende Belegschaft treffen würde. Das Startup gebe es noch nicht so lange. Auch die Stellenbezeichnung "Junior" sei als Hinweis auf die Stellung in der Unternehmenshierarchie zu sehen und nicht in Bezug auf das Lebensalter zu verstehen.

    Oft Geldentschädigung bei Altersdiskriminierung

    Doch gibt es auch andere Entscheidungen. Wenn ein "junges dynamisches Team" gezielt gesucht wird, dann kann man das nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) durchaus so verstehen, dass nur junge Personen gesucht werden, die in das Team passen, weil sie altersmäßig ebenso jung und dynamisch sind wie die Mitglieder des vorhandenen Teams.

    (K)Eine Frage des Alters
    :Harte Fronten bei Gräfe gegen den DFB

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    von Christoph Schneider
    Manuel Gräfe
    Das wäre dann eine unzulässige Altersdiskriminierung, die nach der Rechtsprechung auch eine Geldentschädigung nach sich ziehen würde. Eine Entschädigung in Geld ist dann auch die häufigste Konsequenz, die die Gerichte im Falle von Verstößen gegen das AGG festsetzen.

    Gräfe fordert 195.000 Euro Entschädigung

    Im Falle von Manuel Gräfe geht es um rund 195.000 Euro, die er verlangt. Schiedsrichter der Bundesliga bekommen je nach Dauer der Zugehörigkeit zu den Lizenzligen ein gestaffeltes, saisonales Grundgehalt und darüber hinaus pro Spielleitung 5.000 Euro - die Entschädigung hier also ein Mix aus Grundgehalt und erwarteten Spielleitungen.
    Am frühen Nachmittag wird die 16. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main unter seinem Vorsitzenden, Gerichtspräsident Wilhelm Wolf, eine Entscheidung verkünden. Möglich ist aber auch, dass das Verfahren noch weitergeht und noch umfassend Beweis erhoben wird. Dann wird es noch bis zu einer abschließenden Entscheidung dauern.
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