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Verkehrsgerichtstag in Goslar : E-Scooter: Promillegrenze auf dem Prüfstand

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Wie soll alkoholisiertes Fahren mit E-Scootern bestraft werden? Bislang gelten hierfür Regeln wie beim Autofahren. Experten tauschen sich darüber in Goslar aus.

Alkoholflaschen neben einem E-Scooter in Berlin
Wie viel Alkohol soll beim E-Scooter-Fahren erlaubt sein? Darüber diskutieren Experten in Goslar.
Quelle: imago/Achille Abboud

Fachleute und Verbände haben eine Anpassung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer gefordert. Bisher orientiert sich der Wert an dem für Autos. Einige Experten fänden eine Anlehnung an den weniger strengen Grenzwert für Fahrräder passender. Von Mittwoch an wird das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen.

E-Scooter würden höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Damit seien sie dem Fahrrad näher als einem Auto, teilte der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) mit. Auch gesetzlich seien E-Scooter dem Zweirad näher: "So existieren weder Helmpflicht noch eine Fahrerlaubnispflicht." Es stelle sich daher die Frage, warum bei der Promillegrenze eine Unterscheidung gemacht werde.

Da E-Scooter nicht der sogenannten "Gefährdungshaftung" unterliegen treten oft Haftungsprobleme auf. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar forderten Experten bereits im vergangenen Jahr Änderungen.

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Bei E-Scooter gilt bislang die 0,5 Promillegrenze

Der ADAC regt eine Klarstellung durch den Gesetzgeber an. Künftig solle bei der rechtlichen Bewertung besser zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen unterschieden werden - statt zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen.

Bisher ist das Fahren von Fahrrad oder E-Bike unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei, solange der Fahrer oder die Fahrerin keine Ausfallerscheinungen habe und es zu keinem Unfall komme, erklärte Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). E-Scooter gelten aber als Kraftfahrzeuge und werden wie Autos behandelt. Das bedeutet: Bei einer Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot sind dann möglich.

Die Anzahl von Pedelecs und E-Scooter im Straßenverkehr hat in den letzten Jahren zugenommen. Das statistische Bundesamt hat jetzt Besonderheiten im Unfallgeschehen genauer untersucht.

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E-Scooter "weit weniger gefährlich"?

Ab 1,1 Promille sind - selbst ohne Ausfallerscheinungen - auch höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Autofahrer dürfen dann erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wieder hinter das Steuer.

"Aus Sicht des ADAC sollte die Teilnahme am Straßenverkehr und der Alkoholkonsum immer strikt getrennt werden", betonte der Automobilclub. Es müsse aber berücksichtigt werden, wenn Menschen nach dem Alkoholkonsum auf das Auto verzichten und stattdessen den "weit weniger gefährlichen E-Scooter" nutzen. Das sieht auch Unfallforscher Brockmann so. Er regt an, in einer Studie zu untersuchen, ab welchem Blutalkoholwert eine absolute Fahruntüchtigkeit bei E-Scooter-Fahrern angenommen werden kann.

ADAC fordert theoretische Prüfung der Verkehrskenntnisse

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scootern ist in Niedersachsen zuletzt deutlich gestiegen. Im Jahr 2021 gab es in dem Bundesland 634 Unfälle mit den Elektrorollern, wie das zuständige Innenministerium Anfang Januar mitteilte. Ein Jahr zuvor lag die Zahl demnach noch bei 295. Auch die Zahl der Trunkenheitsfahrten, die zu Verkehrsunfällen führten, ist den Angaben zufolge gestiegen.

Der Automobilclub von Deutschland plädiert dafür, alkoholisierten E-Scooter-Fahrern ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille die Erlaubnis zum Fahren von elektrischen Tretrollern zu entziehen, falls der oder die Betroffene keinen Autoführerschein besitzt. Darüber hinaus sollten E-Scooter-Fahrer ähnlich wie Mofa-Fahrer in einer theoretischen Prüfung Straßenverkehrskenntnisse nachweisen müssen. Auch eine Helmpflicht für Fahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, sei denkbar.

Hamburgs Fahrrad-Polizisten Ronald Börnner und Birgit Kempernolte nehmen Rad- und E-Scooter-Fahrer genauer unter die Lupe - ob im Gegenverkehr oder mit falschem Kennzeichen.

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Die Unfallzahlen steigen

Bundesweit ist die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Verletzten in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 156,8 Prozent gestiegen, wie aus Zahlen hervorgeht, die der GDV veröffentlicht hat. In knapp 90 Prozent der Unfälle, in denen eine Fahruntüchtigkeit bei dem E-Rollerfahrer festgestellt wurde, war er alkoholisiert. Daten aus der norwegischen Hauptstadt Oslo zeigten zuletzt, dass sich Unfälle mit E-Scootern meist nachts oder abends durch betrunkene Fahrer ereignen.

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von Celia Erfurth und Jan Henrich
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