Schüler heimgeschickt: NRW-Schule sagt Jogginghosen Kampf an

    Schüler in NRW heimgeschickt:Unterricht in Jogginghose? Schule sagt Nein

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    Wohlfühloutfit oder Gammellook? Eine Schule in NRW will Jogginghosen nicht im Unterricht sehen und hat jetzt Schüler deshalb vor die Tür gesetzt. Das finden nicht alle gut.


    Jogginghosen. Symbolbild
    Jogginghosen sind aus der Mode nicht mehr wegzudenken. Eine Schule in NRW sieht das anders.
    Quelle: Jan-Philipp Strobel/dpa

    Ein Jogginghosen-Verbot an einer Schule in Nordrhein-Westfalen schlägt hohe Wellen. Medienberichten zufolge hat die Leitung der Sekundarschule in Wermelskirchen begonnen, die schon länger geltende Kleiderordnung der Schule umzusetzen und Schüler in Jogginghosen nach Hause geschickt. Dies sorgt laut den Berichten für Ärger bei den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern. Von der Schule hieß es, man wolle die Kleiderordnung "trotz Kritik in den Medien" aufrechterhalten.

    Wir möchten unsere Schüler:innen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum "Chillen" verleitet.

    Mitteilung der Schule

    Für die Vorbereitung auf das Berufsleben sei eine Abkehr von der Jogginghose wichtig, teilte die Schule weiter mit.

    Kleiderordnung gilt seit 2019

    Zunächst hatte die Schule für Medienanfragen an die Bezirksregierung in Köln verwiesen. Dort hieß es, es seien wohl "nur einige wenige Schüler zum Kleidungswechsel aufgefordert worden". Ein Behördensprecher verwies zudem allgemein auf das Schulgesetz NRW, wonach die Schulkonferenz sich auf eine Kleiderordnung einigen kann, wenn die Schülervertreter dies mittragen. Dies sei 2019 geschehen.
    Der Konferenzbeschluss von 2019 werde immer noch mehrheitlich durch die Schulgemeinschaft getragen und sei damit Teil der Schulordnung. Dabei findet sich die Kleiderordnung, die das Tragen von Jogging- und Trainingshosen nicht gestattet, auf der Schul-Website. Zudem ist dort am Mittwoch ein Brief an die Eltern mit Datum von vergangener Woche zu sehen, in dem die Schule ankündigt, Schüler bei Verstoß gegen die Kleiderordnung nach Hause zu schicken.

    Gefährden Jogginghosen den Schulfrieden?

    Die Landesschülervertretung kritisierte das berichtete Vorgehen. "Der sofortige Ausschluss vom Unterricht ist auf jeden Fall nicht der richtige Weg", sagte Vorstandsmitglied Julius Lachmann auf Anfrage. Im Schulgesetz sei lediglich von einer Empfehlung die Rede.

    Man muss sich fragen, ob eine Jogginghose wirklich den Schulfrieden gefährdet und einen Ausschluss rechtfertigt.

    Julius Lachmann, Landesschülervertreter

    Fragwürdig sei zudem, dass die Kleiderordnung vier Jahre lang nicht umgesetzt worden sei. Daher hätte vorher die aktuelle Schülerschaft befragt werden sollen, ob eine Zustimmung überhaupt noch vorliegt.

    NRW-Schulministerium grundsätzlich einverstanden

    Aus dem NRW-Schulministerium hieß es, das Ministerium begrüße es, wenn sich die Schulgemeinden vor Ort über eine einheitliche Schulkleidung verständigten. Das Schulgesetz biete dafür einen guten Rahmen. Das äußere Erscheinungsbild eines Schülers sei allerdings grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit, die durch das Grundgesetz geschützt werde. Eine zwangsweise Einführung, die für alle Schülerinnen und Schüler gelte, sei nicht möglich.
    Als rechtswidrig wollte ein Ministeriumssprecher das Verhalten der Schulleitung aber nicht einstufen: "Es kommt auf den konkreten Einzelfall an." Beate Schulte zu Sodingen, auf Schulrecht spezialisierte Rechtsanwältin, sagte dazu:

    Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme ist doch eher zweifelhaft und rechtlich bedenklich.

    Beate Schulte zu Sodingen, auf Schulrecht spezialisierte Rechtsanwältin

    Quelle: Frank Christiansen, dpa

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