Katholisches Arbeitsrecht erlaubt neue Heirat und Homo-Ehen

    Neues katholisches Arbeitsrecht:Homo-Ehe und erneute Hochzeit wird erlaubt

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    Reformen im katholischen Arbeitsrecht: Die erneute Heirat und Homo-Ehe wird nun erlaubt. Laut ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp war dies ein "überfälliger Schritt".

     Italien, Rom: Deutsche Bischöfe stehen während einer Messe in der in der Erzbasilika San Giovanni in Laterano.
    Von Bischöfen verabschiedete neue Grundordnung gilt für 800.000 Beschäftigte.
    Quelle: Johannes Neudecker/dpa

    Eine Home-Ehe oder eine neue Hochzeit nach der Scheidung sind für die etwa 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland kein Grund mehr für eine Kündigung. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte, beschloss die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands mit der erforderlichen Mehrheit eine entsprechende Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts. Jedes Bistum muss dies einzeln umsetzen, damit die Regeln rechtskräftig werden.

    Home-Ehen waren Kündigungsgrund

    In den vergangenen Jahrzehnten führte das im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht bisher auch in die private Lebensführung eingreifende katholische Arbeitsrecht immer wieder zu Kündigungen und Versetzungen. So führte ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses aus Düsseldorf einen jahrelangen Rechtsstreit, weil ihm wegen einer neuen Ehe gekündigt worden war.
    Home-Ehen galten als Loyalitätsverstoß oder Kündigungsgrund - die Initiative Out in Church machte hier zu Jahresbeginn etliche Fälle öffentlich, wo dies zu massiven Nachteilen katholischer Beschäftigter geführt hatte.

    Austritt aus der katholischen Kirche bleibt Kündigungsgrund

    Die neue sogenannte Grundordnung des kirchlichen Diensts reformiert die seit 2015 geltende Grundordnung. Neuerdings entzieht sich nun der Kernbereich privater Lebensgestaltung dem Zugriff eines katholischen Arbeitgebers.
    Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach dem neuen Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für den jeweiligen Posten nötig ist - also etwa für Seelsorger. Allerdings bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung oder sogar ein Kündigungsgrund. Dasselbe gilt für eine kirchenfeindliche Betätigung.

    Reformbewegung "#OutInChurch" sieht nur "Teilerfolg"

    Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte die Neuerungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Von einem "überfälligen Schritt" sprach ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. Entscheidend sei "die nun vorbehaltlose Akzeptanz der sexuellen Identität" kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsrecht. Das ZdK erklärte:

    Die Wahl der Lebensform soll künftig weder ein Einstellungshindernis noch ein Kündigungsgrund sein

    Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)

    Die Reformbewegung "#OutInChurch" sieht in dem neuen kirchlichen Arbeitsrecht, auf das die katholischen Bischöfe sich am Dienstag in Würzburg geeinigt haben, nur einen Teilerfolg. #OutInChurch-Sprecher Rainer Teuber sagte:

    Es wäre deutlich mehr drin gewesen.

    #OutInChurch-Sprecher Rainer Teuber

    "Es ist erstmal mehr als nichts, aber es kann auch bestenfalls nur als Teilerfolg gewertet werden." Teuber kritisierte vor allem, dass trans- oder non-binäre Menschen nicht konkret genannt werden. "Der Blick in die Schlafzimmer entfällt zwar", sagte Teuber. Vieles bleibe allerdings schwammig und Auslegungssache.
    Quelle: AFP, dpa

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