Tote Radfahrerin in Berlin: Klimaschützer nicht schuld

    Staatsanwaltschaft Berlin:Tote Radfahrerin: Klimaschützer nicht schuld

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    Weil zwei Klimaschützer eine Straße blockierten, kamen Retter später zu einer verunglückten Radfahrerin. Verantwortlich für deren Tod seien sie nicht, so die Staatsanwaltschaft.

    Archiv: Ein zerstörtes Fahrrad liegt auf der Bundesallee in Berlin-Wilmersdorf. Drei Tage nach dem Unfall mit einem Betonmischer in Berlin ist die lebensgefährlich verletzte Radfahrerin für hirntot erklärt worden.
    Eine Radfahrerin in Berlin wurde Ende Oktober von einem Betonmischer überfahren. (Archivbild)
    Quelle: dpa

    Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem Unfall und einen durch Klimaproteste verzögerten Rettungseinsatz in Berlin werden zwei Aktivisten nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts angeklagt. Die beiden Klimaschützer der Gruppe "Letzte Generation" seien nicht fahrlässig für den Tod der Frau verantwortlich, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie müssen sich allerdings wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten.

    Radfahrerin in der Nähe von Klimaprotesten gestorben

    Die Klimaschützer sollen am 31. Oktober 2022 für eine Teilsperrung der Bundesautobahn 100 in Berlin verantwortlich gewesen sein und dadurch einen langen Stau verursacht haben. Sie klebten sich mit Sekundenkleber an der Straße fest und ließen Transparente von einer Verkehrszeichenbrücke herunterhängen.
    In der Nähe kam es zeitgleich zu einem Unfall einer 44 Jahre alten Fahrradfahrerin mit einem Betonmischer. Den Klimaaktivisten wurde vorgeworfen, durch ihre Protestaktion ein Rettungsfahrzeug behindert zu haben. Die Feuerwehr hatte nach dem Unfall erklärt, dass ein Spezialfahrzeug verspätet zum Unfallort gekommen sei, weil es wegen der Blockade lange im Stau gestanden hatte.

    Staatsanwaltschaft: Rettungseinsatz verzögert

    Die Staatsanwaltschaft Berlin kommt nach Ermittlungen zu dem Schluss, dass tatsächlich eine Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und acht Minuten bei einem Rüstwagen durch die Aktivisten verursacht wurde.
    Auf deren Eintreffen kam es aber laut Staatsanwaltschaft nicht an: Die Notärztin hatte bereits - "notfallmedizinisch vollkommen korrekt" - entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte. Die Sofortrettung durch Wegfahren des Lkw sei daher die "sinnvollere Vorgehensweise" gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
    Zudem habe eine Obduktion ergeben, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall so schwere Verletzungen erlitten habe, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können, heißt es weiter.
    Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Die Gruppe Letzte Generation wurde heftig für ihre Aktionen kritisiert. 
    Quelle: ZDF, AFP

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