Tat am Spielplatz:Kind getötet: Neun Jahre Haft für 20-Jährigen
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Eigentlich sollte er auf die Fünfjährige aufpassen - stattdessen tötete ein heute 20-Jähriger sie. Zu dem Schluss kam das Berliner Landgericht. Das Urteil: Neun Jahre Jugendhaft.
Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens hat das Berliner Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Quelle: dpa
Er sollte auf das Mädchen aufpassen und tötete die Fünfjährige nach Überzeugung der Richter in einem Park: Neun Monate nach dem Verbrechen ist der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 20-Jährigen am Dienstag des Totschlags schuldig.
Seine Täterschaft sei zweifelsfrei nachgewiesen worden, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel. Es handele sich um eine besonders verabscheuungswürdige Tat.
Kind verblutete nach sieben Messerstichen
Der deutsche Angeklagte war am 21. Februar dieses Jahres mit den vier kleinen Kindern einer Bekannten auf einem Spielplatz in der Nähe der Wohnung der Mutter. Als die Fünfjährige, die älteste der vier Schwestern, zur Toilette musste, sei er mit dem Kind in den Bürgerpark Pankow gegangen.
Sieben Stiche seien es gewesen, vier davon in den Rumpf des Kindes, das ihm vertraut habe - "er hat das Mädchen vorsätzlich getötet". Es sei binnen Minuten verblutet.
Die damalige regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) drückte auf Twitter (heute X) ihre Anteilnahme aus:
Post der ehemaligen Berliner Bürgermeisterin
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Ist der Angeklagte nur vermindert schuldfähig?
Tragfähige Anhaltspunkte etwa für ein sexuelles Motiv habe die Beweisaufnahme nicht ergeben, hieß es weiter. Mordmerkmale seien nicht festgestellt worden. Wegen einer Intelligenzminderung und einer Persönlichkeitsakzentuierung sei nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht auszuschließen, dass er nur vermindert schuldfähig gewesen sei, so der Vorsitzende weiter.
Die sichere Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit, die eine der Voraussetzungen für die von der Staatsanwaltschaft geforderte Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen wäre, sei hingegen nicht möglich gewesen.
Angeklagter beteiligte sich bei Suche nach Fünfjähriger
Der damals 19-Jährige kehrte nach der Tat zum Spielplatz zurück. Weil die drei jüngeren Kinder allein waren, hatten Zeugen bereits die Polizei alarmiert. Der Angeklagte habe damals behauptet, die Fünfjährige sei ihm weggelaufen, sagte ein Polizist im Prozess. An der anschließenden Suche nach dem Mädchen habe sich der heute 20-Jährige beteiligt.
Gegen 17.30 Uhr entdeckten eine Lehrerin und ihre zwölfjährige Tochter das leblose Kind in einem Gebüsch im Bürgerpark Pankow. Die Fünfjährige starb wenig später in einem Krankenhaus. Der Angeklagte wurde am Tattag festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Im Prozess hatte er geschwiegen. Blutspuren am Tatmesser, an der Jacke und den Schuhen sowie weitere Beweismittel hätten den Angeklagten überführt, hieß es weiter im Urteil.
Staatsanwältin: Angeklagter ohne Behandlung "extrem gefährlich"
Die Richter entschieden auf Anwendung des Jugendstrafrechts mit einer möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Die Staatsanwältin hatte auf neun Jahre und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert. Der Angeklagte sei ohne Behandlung "extrem gefährlich", so die Staatsanwältin. Die Richter folgten im Wesentlichen dem Antrag der Verteidiger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa