"Querdenken"-Gründer Ballweg aus U-Haft entlassen

    Auflagen für Ballweg:"Querdenken"-Gründer aus U-Haft entlassen

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    Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Es gibt jedoch Auflagen für den 48-Jährigen.

    Michael Ballweg bei Querdenken-Kundgebung
    Michael Ballweg kommt aus der U-Haft unter Auflagen frei. (Archivbild)
    Quelle: dpa

    Nach rund neun Monaten Haft ist der Gründer und Organisator der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Anklage wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche gegen Ballweg erhoben. Außerdem geht es um Steuerstraftaten.

    Gericht sieht verringerte Fluchtgefahr

    Das Oberlandesgericht Stuttgart legte eine Auflage für die Entlassung Ballwegs aus der U-Haft fest. Er muss dem Landgericht Stuttgart die Adresse von zwei Menschen mitteilen, über die er zuverlässig zu Prozessbeginn geladen werden kann.
    Wesentlicher Grund für die Entscheidung des Senats sei gewesen, dass sich die Fluchtgefahr inzwischen verringert habe - durch das Verhältnis der langen Dauer der U-Haft zu dem zu erwartenden Strafurteil. Der Zweck der Untersuchungshaft könne nun durch mildere Mittel erreicht werden, sagte ein Sprecher.
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    Anklage wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche

    Die Staatsanwaltschaft hatte erst kürzlich wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche Anklage gegen Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von mehreren tausend Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation "Querdenken 711" im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben.
    Er soll die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben und außerdem darüber, dass er an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von "Querdenken 711" durch das Finanzamt in Form eines Vereins oder einer Stiftung arbeite. Es geht laut seinem Anwalt um versuchten Betrug in 9.450 Fällen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben.
    Ballweg wird außerdem Geldwäsche vorgeworfen. Er soll die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Nun muss das Landgericht Stuttgart über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden.

    Über Zulassung der Anklage noch nicht entschieden

    Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen und die Entlassung des 48-Jährigen aus der Untersuchungshaft gefordert. Über die Zulassung der Anklage hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts noch nicht entschieden.
    Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
    Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.
    Quelle: AFP, dpa