Mainz: Raser zu fast sechs Jahren Haft verurteilt

    Mensch in Worms totgefahren:Raser zu fast sechs Jahren Haft verurteilt

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    Im Sommer 2022 fuhr ein Raser im rheinland-pfälzischen Worms einen Fußgänger tot und floh vom Unfallort. Nun wurde der Mann zu fast sechs Jahren Haft verurteilt.

    Landgericht Mainz
    Das Landgericht Mainz verurteilte den Raser wegen eines verbotenen Rennens mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrerflucht.
    Quelle: Imago

    Rund acht Monate nach einer tödlichen Kollision im rheinland-pfälzischen Worms hat das Landgericht Mainz einen Raser wegen eines Rennens mit Todesfolge zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

    Landgericht erkennt keine Mordabsicht bei Tat

    Das Gericht sprach den 25-Jährigen unter anderem schuldig wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit.
    Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Mord vorgeworfen, das Gericht erkannte jedoch keine Mordabsicht. Die Verteidiger hingegen hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert.

    In Innenstadt bis zu 161 Stundenkilometer

    Der angeklagte Mechaniker hatte im Prozess zugegeben, im Juli 2022 in Worms mit einem gemieteten PS-starkem Auto mit einer Geschwindigkeit von bis zu 161 Kilometern in der Stunde durch die Wormser Innenstadt gerast zu sein. An einer Kreuzung überquerten zwei Fußgänger bei roter Ampel die Straße.
    Der 25-jährige Raser hatte einen der Männer frontal erfasst und 63 Meter über die Straße geschleudert. Der 52-Jährige war sofort tot. Der 25-Jährige hatte zwar noch zu bremsen versucht, beim Aufprall aber noch eine Geschwindigkeit von etwa 97 Kilometern pro Stunde.
    Nach der Kollision bremste der Angeklagte kurz ab, fuhr dann aber weiter.

    Urteil: Autofahrer handelte fahrlässig

    In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte habe sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten. Der 25-Jährige habe mit Gefährdungsvorsatz gehandelt, und dadurch fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht. Es sei aber nicht der Wille des Angeklagten gewesen, jemanden zu töten.
    Quelle: AFP, dpa

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