Amokfahrt von Trier: Urteil von 2022 überwiegend aufgehoben

    Fünf Tote im Jahr 2020:Urteil zu Amokfahrt in Trier teils aufgehoben

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    Wegen der Amokfahrt in Trier mit fünf Toten wurde ein Mann 2022 verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob nun das Urteil überwiegend auf. Hintergrund ist die Schuldfähigkeit.

    Der Angeklagte steht zwischen Justizbeamten hinter Sicherheitsglas im Landgericht Trier.
    2021 hatte der Gerichtsprozess gegen den Amokfahrer in Trier begonnen.
    Quelle: dpa

    Das Urteil zur Amokfahrt mit fünf Toten in Trier ist wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben worden. Der Revision des Angeklagten sei stattgegeben worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit.
    Der zuständige 4. Strafsenat des BGH erklärte, die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen (Tathergang) des Urteils wurden nicht aufgehoben. Doch die Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, sei "nicht rechtsfehlerfrei begründet" worden. Deshalb müssten auch die Rechtsfolgenentscheidungen aufgehoben werden.
    SGS Heinze
    Die Hintergründe und damalige Begründungen des Landgerichts Trier zur Verurteilung des Amokfahrers.16.08.2022 | 2:20 min
    Mit diesem neuen Urteil geht der Fall nun zurück an das Landgericht Trier. Das muss sich - unter Berücksichtigung des BGH-Urteils - neu mit dem Fall auseinandersetzen und die Frage beantworten: War der Täter vermindert schuldfähig oder nicht?

    Landgericht stellte 2022 besondere Schwere der Schuld fest

    Im Prozess am Landgericht Trier war der damals 52-jährige Angeklagte nach rund 40 Verhandlungstagen wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
    Das Gericht befand zudem die besondere Schwere der Schuld und ordnete eine Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Außerdem wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen und eine lebenslange Sperrfrist für eine Neuerteilung verhängt.
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    Das Landgericht sah es 2022 als erwiesen an, dass der damals Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen litt. Er sei demnach vermindert schuldfähig und gelte als gemeingefährlich.
    Genau diese Einschätzung zur verminderten Schuldfähigkeit, die 2022 auf einem psychologischen Gutachten basierte, hob der Bundesgerichtshof jetzt auf.

    Täter fuhr 2020 mit Geländewagen in Fußgängerzone

    Am 1. Dezember 2020 war der Täter in einem Geländewagen mit hoher Geschwindigkeit rund 850 Meter durch die Fußgängerzone der Trierer Innenstadt gerast. Die Absicht: Möglichst viele Menschen töten oder verletzen.
    Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen.
    Quelle: ZDF mit dpa-Material

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