Whistleblower-Schutz: Bundesrat stoppt Gesetz

    Widerstand der Unionsländer:Whistleblower-Schutz: Bundesrat stoppt Gesetz

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    Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ist vorerst gestoppt. Im Bundesrat wurde die nötige Mehrheit nicht erreicht. Vorbehalte gab es vor allem bei unionsregierten Ländern.

    Im Darknet können Whistleblower unerkannt unterwegs sein.
    Deutschland ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinie bereits im Rückstand.
    Quelle: dpa

    Wegen Vorbehalten bei dem Gesetz zum Schutz für Whistleblower - vor allem von Ländern mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung - wurde im Bundesrat die Mehrheit für die erforderliche Zustimmung verfehlt. Erwartet wird nun ein Vermittlungsverfahren - Bundesregierung oder Bundestag müssen dieses beantragen.

    Transparency Deutschland: "Trauerspiel"

    Bei dem Gesetzentwurf zu hinweisgebenden Personen, der im Dezember vom Bundestag beschlossen wurde, geht es um deren Schutz vor Repressalien, aber auch um Vorgaben zum Aufbau interner und externer Meldekanäle durch Unternehmen und Institutionen. Der Schutz soll der Vorlage zufolge für alle Menschen gelten, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben.
    Der Bundestag hatte Mitte Dezember ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Whistleblowern beschlossen: 
    Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency Deutschland kritisierte die Bundesrats-Entscheidung als "Trauerspiel". Damit müssten Menschen "die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten". Die von der Union dabei vorgebrachten Argumente seien "fachlich fragwürdig" und teils "schlicht unrichtig".
    Auch die Bewegung Finanzwende, die vor der Sitzung am Bundesrat für das Gesetz demonstriert hatte, kritisierte:

    Die CDU schützt durch die Blockade im Bundesrat Finanzkriminelle statt Hinweisgeber.

    Bewegung Finanzwende

    Bayern: Zu hohe Kosten, zu viel Bürokratie

    Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) begründete das Nein zu dem Vorhaben mit "hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie" für Unternehmen. Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) wandte sich zudem gegen die geplante Vorschrift, auch einen anonymisierten Meldekanal für Hinweisgeber einzurichten. Damit gehe die Regierung über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Verordnung hinaus.
    Für das Gesetz warb in der Debatte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP). Interne Hinweise seien auch im Interesse der Unternehmen und Behörden, die so Haftungsansprüche oder Reputationsverluste vermeiden könnten. "Niemandem ist damit gedient, Probleme unter den Teppich zu kehren", sagte der FDP-Politiker im Bundesrat.

    Grüne wollen Vorlage ändern

    "Es ist unser Anliegen, dass dieses Gesetz zügig beschlossen wird", sagte auch Thüringens Bundesratsminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke). Es gehe hier nicht in erster Linie um Bürokratiebelastung, "sondern um eine moderne Fehlerkultur in Unternehmen". Das eigentliche Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland seien "schwarze Schafe" im Wirtschaftsbetrieb, die Arbeitnehmerrechte oder auch Verbraucher- und Umweltschutz missachteten.
    "Wer Whistleblower nicht schützt, schützt Missbrauch, Korruption und Mauschelei", schrieb Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic auf Twitter. Sie kündigte an, die Ampel-Koalition werde an dem Gesetzesvorhaben festhalten, die Vorlage aber so verändern, dass die Zustimmung des Bundesrats nicht mehr erforderlich ist.

    "Keine Abstriche" beim Whistleblower-Schutz

    Es werde am Whistleblower-Schutz "keine Abstriche geben", erklärte auch der Grünen-Politiker Till Steffen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Firmen ab 50 Mitarbeitenden sowie in Behörden spezielle Meldestellen eingerichtet werden. Wer diese nutzt, soll keine beruflichen Nachteile erleiden dürfen. Zudem soll es externe Meldewege geben, entweder zentral beim Bundesamt für Justiz oder auch auf Landesebene.
    Die Schutzregelungen für Hinweisgebende sollen in bestimmten Fällen auch dann greifen, wenn diese sich an die Öffentlichkeit wenden. Erleiden sie dennoch Repressalien, haben sie Anspruch auf Schadenersatz.

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    Mit der Regelung soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, womit Deutschland bereits mehr als ein Jahr im Rückstand ist. Dieser droht sich nun weiter zu vergrößern, was Strafzahlungen nach sich zieht.
    Das Gesetz war eigentlich bereits von der Großen Koalition geplant gewesen, auch dort aber an Widerstand aus der CDU/CSU gescheitert. Unter anderem aus der Linkspartei waren hingegen weitergehende Regelungen gefordert worden.
    Quelle: AFP

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