Gericht: Verfassungsschutz darf AfD Hessen beobachten

    Laut Gerichtsbeschluss:Verfassungsschutz darf AfD Hessen beobachten

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    Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als sogenannten Verdachtsfall beobachten. Das hat ein Verwaltungsgericht beschlossen. Die AfD kündigt Beschwerde an.

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    Laut einem Gerichtsbeschluss darf der hessische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband beobachten (Symbolfoto).
    Quelle: dpa

    Der hessische Landesverband der AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden.
    Es lägen "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips" gerichtet seien, teilte das Gericht am Dienstag nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit.

    Verfassungsschutz durfte AfD-Beobachtung nicht öffentlich mitteilen

    Gleichzeitig urteilte das Verwaltungsgericht, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Öffentlichkeit rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet habe.
    Für eine öffentliche Mitteilung, dass die hessische AfD beobachtet werde, bedürfe es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, stellte das Verwaltungsgericht fest. Im Unterschied zum Verfassungsschutzgesetz des Bundes sowie anderer Bundesländer gebe es eine solche Grundlage in Hessen nicht.
    Aus diesem Grunde werde das LfV dazu verpflichtet, eine erneute Pressemitteilung zu veröffentlichen, wonach es vorläufig zu unterlassen habe, bekanntzugeben, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder als Verdachtsfall geführt werde.
    Schaltgespräch mit Andreas Weise am 07.11.2023
    In Sachsen-Anhalt stuft der Verfassungsschutz die AfD sogar als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Zur Begründung eine Einschätzung von ZDF-Korrespondent Andreas Weise.07.11.2023 | 1:39 min

    AfD Hessen kündigt Beschwerde an

    Der Beschluss (6 L 1166/22.WI) ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte sich mit dem Eilantrag an das Gericht gewandt und unter anderem die Unterlassung der Beobachtung gefordert. Die hessische AfD kündigte an, Beschwerde einzulegen.
    Die Landessprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert teilten mit, sie blieben inhaltlich und politisch bei der Einschätzung, dass die AfD Hessen zu Unrecht als Verdachtsfall durch das LfV eingestuft werde.
    Quelle: dpa, epd
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