Antisemitische Aussagen: BND-Mann darf im Dienst bleiben

    Trotz antisemitischer Aussagen:Urteil: BND-Mann darf im Dienst bleiben

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    Antisemitische und sexistische Aussagen: Wegen derartiger Entgleisungen hat ein Gericht im Falle eines BND-Mitarbeiters nun geurteilt. Entlassen wird er nicht.

    Berlin: Der Eingang zum Bundesnachrichtendienst BND, aufgenommen in der neuen Zentrale in der Chausseestraße in Berlin. Archivbild
    Der BND distanzierte sich von den Äußerungen des Mitarbeiters.
    Quelle: dpa

    Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) darf trotz antisemitischer und sexistischer Entgleisungen im Dienst bleiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem September 2022 hervor, das erst jetzt bekannt wurde. Der BND hatte Disziplinarklage gegen den Sachgebietsleiter erhoben.
    Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf beamtenrechtliche Regelungen, die sie in diesem Fall verletzt sahen. Im Staatsdienst sei es erforderlich, "dass sich Beamte anderen Beschäftigten gegenüber korrekt und kollegial verhalten und den Betriebsfrieden wahren müssen", heißt es in dem Urteil.

    Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation haben Beamte im Dienst und im Dienstgebäude zu unterlassen.

    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

    Das Bundesverwaltungsgericht sprach eine Zurückstufung sowie ein zweijähriges Beförderungsverbot gegen den Beamten aus.

    Entlassung von BND-Mitarbeiter nicht beantragt

    Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst hatte der BND nicht beantragt. Es sei bei Sprüchen geblieben und es habe kein "Tun" gegeben. Deshalb konnte man nur eine Rückstufung und ein Beförderungsverbot angehen, hieß es aus BND-Kreisen gegenüber ZDFheute. "Insofern ist für weitere Disziplinarmaßnahmen kein Raum", hieß es.

    BND-Präsident hält Fall für "besonders krass und beschämend"

    Dennoch distanzierte sich der BND deutlich von den sexistischen und auf Antisemitimus bezogenen Äußerungen des Mitarbeiters. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hieß es vom BND: "Der Bundesnachrichtendienst hält die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wiedergegebenen Äußerungen eines BND-Mitarbeiters für absolut inakzeptabel."

    Grenzüberschreitende, rassistische und antisemitische Äußerungen haben im BND keinen Platz.

    Mitteilung des BND

    BND-Präsident Bruno Kahl habe in mehreren Sitzungen mit Führungskräften und der Belegschaft festgehalten, dass der Fall "besonders krass und beschämend sei". Der BND werde konsequent und rigoros durchgreifen, sobald er von solchen Grenzüberschreitungen Kenntnis erlange.
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    BND richtet neue Vertrauensstelle ein

    Der Präsident sei fassungslos gewesen und habe von "menschenverachtendem Müll" gesprochen, der nicht akzeptiert werde, hieß es weiter. Es sei eine neue Vertrauensstelle eingerichtet worden, an die sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden könnten, um Fälle von Fehlverhalten zu melden.
    Kolleginnen und Kollegen hatten über zahlreiche Äußerungen des Mannes berichtet. Als erwiesen sehen die Richter insgesamt 27 anstößige Äußerungen an.
    Quelle: ZDF, AFP, Reuters

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