Lachgas als Partydroge:Lauterbach fordert rasches Lachgas-Verbot
|
Lachgas ist als Partydroge bei Jugendlichen auf dem Vormarsch. Dem will Minister Lauterbach nun gesetzlich einen Riegel vorschieben. Auch K.-o.-Tropfen sollen verboten werden.
Ein Warenautomat, unter anderem mit Lachgasflaschen bestückt, steht vor einem Ladengeschäft. Lachgas ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch.
Quelle: dpa
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Umgang mit Lachgas als Partydroge besonders bei jungen Leuten rasch verbieten. "Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
"Deswegen gehe ich davon aus, dass wir Lachgas und sogenannte K.-o.-Tropfen noch in dieser Legislatur mit den Stimmen einer großen Mehrheit im Parlament gesetzlich unterbinden können."
Seit Jahren wird Lachgas von Jugendlichen immer häufiger als Partydroge missbraucht. Gesundheitsminister Lauterbach plant deshalb ein Verkaufs-Verbot für Jugendliche. 11.07.2024 | 1:37 min
Lauterbach will mit Gesetzesentwurf "unverzüglich handeln"
Lauterbach will dazu an diesem Mittwoch einen Entwurf ins Kabinett einbringen, den die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen noch vor der vorgezogenen Neuwahl an ein anstehendes Gesetz anfügen können.
Wir können nicht länger hinnehmen, dass Lachgas als populäre Partydroge leicht verfügbar ist und insbesondere über Automaten oder Spätis verkauft wird.
„
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
"Auch den Missbrauch von Industriechemikalien als Vergewaltigungsdroge müssen wir entschlossen bekämpfen", sagte der Minister.
Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht gegeben. "Deswegen sollten wir jetzt auch unverzüglich handeln." Lauterbach hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.
Lachgas als Partydroge zu nutzen, wird immer beliebter. Ärzte, Eltern und auch Gesundheitsminister Lauterbach warnen vor den Risiken. Sie wollen junge Menschen besser schützen.23.05.2024 | 1:27 min
Lachgas als Partydroge auf dem Vormarsch
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff dabei über Luftballons ein.
Im Visier stehen außerdem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen diese Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben.
Laut Entwurf sollen Lachgas und die beiden anderen Substanzen künftig bezogen auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot mit Blick auf Minderjährige kommen.
Quelle: Annette Birschel/dpa
... ist der umgangssprachliche Name für Distickstoffmonoxid (N₂O). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beschreibt es als "farbloses Gas mit süßlichem Geruch". Es wird seit über 100 Jahren auf verschiedene Arten und Weisen verwendet. 1844 kam es erstmals als medizinisches Betäubungsmittel zum Einsatz, heute dient es vor allem als Treibgas in Spraydosen zum Aufschäumen von Sahne oder zum Tuning im Motorsport. Deshalb ist Lachgas frei verkäuflich, sowohl online als auch in Supermärkten und im Kiosk an der Ecke.
Derzeit wird das Gas aber auch zunehmend als Rauschmittel konsumiert. Die BZgA schreibt dazu: "Wird Lachgas als Schnüffelstoff eingeatmet, so tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden." In der Regel wird Lachgas in Luftballons gefüllt und anschließend inhaliert.
Verbot für Abgabe über Automaten oder Versandhandel
Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher. Von Verboten ausgenommen bleiben sollen "anerkannte Verwendungen" zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken und die Verwendung als Arzneimittel.
Weiter möglich sein soll auch die Verwendung in Behältnissen bei denen wegen ihrer Beschaffenheit kein realistisches Missbrauchsrisiko besteht - beispielsweise bei Fertigsprühsahne.
Auf Kölns Partymeile trifft man immer mehr junge Menschen mit Kartuschen und gefüllten Luftballons. Lachgaskonsum ist ein Trend, der sich durch die sozialen Medien verbreitet hat.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.