Protest gegen Lauterbachs Reformpläne für Apotheken
Apotheken-Streik in Hessen:Protest gegen Lauterbachs Reformpläne
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Aus Protest gegen die geplante Apothekenreform von Gesundheitsminister Lauterbach streiken Apotheken in Hessen für zwei Tage. Worum geht es dabei und gibt es eine Notversorgung?
Aus Protest gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Apothekenreform wollen Hessens Apotheken von Donnerstag an zwei Tage lang schließen. Am Donnerstagmittag ist eine große Kundgebung in Frankfurt auf dem Opernplatz geplant.
Den Angaben zufolge haben sich auch Apotheken-Teams aus Rheinland-Pfalz und Thüringen angekündigt. Der Verband kritisiert unter anderem die geplante Schaffung von "Pseudo-Apotheken" ohne Präsenz von Apothekerinnen und Apothekern.
Komme ich trotz des Streiks an Medikamente?
Der Hessische Apothekerverband (HAV) geht davon aus, dass sich nahezu alle Apotheken in Hessen an der Aktion beteiligen werden. Die Arzneimittelversorgung bleibt an diesen Tagen aber über die Notdienstapotheken sichergestellt. Wer an den beiden Protesttagen dringend ein Medikament braucht, kann sich im offiziellen Gesundheitsportal der Apothekerinnen informieren, wo die nächste Notdienstapotheke ist.
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Was ist der Hintergrund für den Streik?
Die Zahl der Apotheken schrumpft seit Jahren. Ende März gab es nach Branchendaten noch 17.429 Apotheken. Seit Ende vergangenen Jahres waren es damit weitere 142 Standorte weniger. Erfasst werden jeweils Hauptapotheken und Filialen. Gründe seien laut Lauterbach ein zunehmender Mangel an pharmazeutischen Fachkräften und die Abwanderung von Arztpraxen besonders in ländlichen Regionen. Die Branche spricht dagegen seit längerem von einer angespannten Finanzlage vieler Apotheken wegen ausgebliebenen Honorar-Anhebungen.
Um das Versorgungsnetz für die Patienten vor allem in ländlichen Regionen zu erhalten, will Lauterbach unter anderem die Anforderungen an Zweigstellen, Öffnungszeiten und die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apothekern lockern. Außerdem sollen neue digitale Lösungen wie "Telepharmazie" über interaktive Videoverbindungen ermöglicht werden.
Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) warnt dagegen von einem "Generalangriff" auf den gesamten Berufsstand.
Das ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, geht zu Lasten der Arzneimittelsicherheit, kann Menschenleben gefährden und hat rein gar nichts mit Telepharmazie zu tun.
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Holger Seyfarth, HAV-Vorsitzender
Blick hinter die Kulissen: Krankenhausapotheke.19.06.2024 | 5:08 min
Was soll sich konkret ändern?
Ein Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium von Ende Juni skizziert, wie das Gesetz ausgestaltet sein soll.
Öffnungszeiten
Bisher sind Apotheken zur "ständigen Dienstbereitschaft" mit möglichen Befreiungen verpflichtet, aus denen sich feste Öffnungszeiten ergeben. Dies soll flexibler gehandhabt werden können, um sich an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen, wie es im Entwurf heißt. Statt der Vorgabe, werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr offen zu sein, sollen es künftig "sieben Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten" sein - und samstags statt fest von 8.00 bis 14.00 Uhr künftig eine entsprechende Spanne von vier Stunden.
Filialen
Möglich sein sollen künftig "Filialverbünde" aus einer Hauptapotheke, bis zu drei Filialen und maximal zwei weiteren "Zweigapotheken". Um die Gründung von Filialen zu erleichtern, sollen sie in einem größeren Umkreis liegen können als bisher. In einem Verbund soll eine Apotheke auch zentral Prüfungen und die Herstellung von Medikamenten übernehmen können. In Orten mit schlechterer Arzneiversorgung sollen für Zweigapotheken Anforderungen etwa an erforderliche Räume gelockert werden. Möglich sein soll auch, dass sie nur vier Stunden täglich geöffnet haben.
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Digitalisierung
Ausgebaut werden soll die "Telepharmazie". Dadurch soll eine Apotheke auch öffnen können, wenn die Apothekerin oder der Apotheker nicht selbst vor Ort ist, sondern in einer anderen Apotheke des Verbunds - und Beratungen bei Bedarf über die digitale Verbindung machen kann. Mindestens acht Stunden pro Woche muss die Apothekenleitung aber persönlich anwesend sein. Ansonsten sollen in diesem Rahmen auch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten da sein können.
Vergütung
Vorgesehen sind unter anderem "Honoraranreize" für Standorte in ländlichen Regionen und eine gerechtere Verteilung der Honorare, wie es im Entwurf heißt. Dafür soll der Zuschlag pro Arzneimittelpackung, den es zu Notdienstzeiten gibt, von 21 auf 28 Cent erhöht werden. Geplanter Effekt: Da Apotheken in Regionen mit wenigen anderen Apotheken öfter Notdienst haben, profitieren sie besonders. So sollen jährlich 50 Millionen Euro mehr für die Notdienstvergütung verfügbar sein.
Impfungen
Für Patientinnen und Patienten sollen weitere Impfungen auch in Apotheken zu bekommen sein - neben Corona- und Grippe-Impfungen etwa auch Standardimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie oder Polio.
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