Gericht: Freigabe der EU für Lufthansa-Hilfe nichtig

    EU-Genehmigung ungültig:Gericht: Freigabe für Lufthansa-Hilfe nichtig

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    Die EU-Kommission durfte laut EU-Gericht die deutschen Milliarden-Hilfen für die Lufthansa in der Pandemie nicht genehmigen. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

    Ein Airbus A321-231 von Lufthansa ist auf dem Flughafen München gelandet, aufgenommen am 26.05.2022
    Lufthansa-Maschine (Archivfoto)
    Quelle: imago

    Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Corona-Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen. Das teilten die Richter an diesem Mittwoch in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
    Die Richter argumentierten, der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen:
    • die Annahme, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne, sei falsch gewesen
    • die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen wurde verkannt
    • Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, hätten nicht dafür gesorgt, einen wirksamen Wettbewerb zu wahren
    Zu den Verpflichtungen zählte, dass Start- und Landerechte der Lufthansa in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgegeben wurden.
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    Lufthansa hat Milliardenhilfen bereits zurückgezahlt

    Regelmäßig hat die EU-Kommission darüber zu wachen, dass staatliche Subventionen an Privatunternehmen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zu erwarten ist, dass die EU-Kommission gegen dieses Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz Rechtsmittel einlegen wird. Die heutige Entscheidung ist also aller Voraussicht nach nicht abschließend, schätzt ZDF-Rechtsexperte Christoph Schneider den Fall ein. Die Lufthansa teilte in einer ersten Reaktion mit, sie werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
    Zu berücksichtigen sei auch, dass die Lufthansa ihre damals erhaltenen Milliardenhilfen längst zurückgezahlt habe, so Schneider. Darauf verwies auch der Konzern. Insoweit gehe es bei dieser Rechtsprechung vor allem darum, zu klären, wie die EU-Kommission künftig bei ähnlich gelagerten Fällen entscheiden sollte, schätzt ZDF-Rechtsexperte Schneider ein.

    Reisebeschränkungen stellten Lufthansa vor Probleme

    Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem sechs Milliarden schweren Hilfspaket.
    Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

    Ryanair und Condor haben geklagt

    Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU. Die Richter gaben ihnen jetzt teilweise Recht.

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