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Zwei Drittel haben abgegeben : Frist zur Grundsteuererklärung läuft ab

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Noch bis Dienstag können Immobilieneigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Danach könnte eine Schätzung zu Ungunsten der Steuerpflichtigen erfolgen.

Am 31. Januar endet die Frist für die Grundsteuer. Laut Bundesfinanzministerium sind fast ein Drittel der Erklärungen nicht eingegangen. Fristverlängerungen sind nicht vorgesehen.

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Kurz vor dem Ende der Abgabefrist haben mehr als zwei Drittel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Das sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag. Die Frist endet am Dienstag.

68,86 Prozent der Grundsteuer-Erklärungen abgegeben

Bis zum Sonntag wurden bundesweit etwa 59,77 Prozent der insgesamt erwarteten Erklärungen elektronisch übermittelt, wie der Sprecher des Ministeriums sagte. Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,09 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Die Quote der eingegangenen Erklärungen liege demzufolge insgesamt bei etwa 68,86 Prozent.

Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht, wie mehrere Ländervertreter deutlich gemacht hatten. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums verwies am Montag auf die Zuständigkeit der Länder.

36 Millionen Grundstücke neu bewerten

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ost- und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, wie etwa die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) gesagt hatte. Die Finanzverwaltung habe dann aber auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen.

Bis zum 31. Januar müssen Hauseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Wird die Frist nicht eingehalten, droht eine Strafzahlung. So erledigen Sie die Abgabe noch rechtzeitig.

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Einsprüche und Klagen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

Eine Allianz aus Verbänden forderte die Länder auf, die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig zu erlassen. Schon jetzt seien etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richteten. So hieß es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung unter anderem des Bundes der Steuerzahler und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Erklärtes Ziel der Verbände sei es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentümern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.

Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben.
Mitteilung Bund der Steuerzahler und Deutsche Steuer-Gewerkschaft

Auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler heißt es, einzelne Finanzämter in einigen Bundesländern verschickten an Eigentümer, die früh ihre Erklärung abgegeben haben, bereits die ersten Bescheide über die Grundsteuerwerte. In den nächsten Wochen werde der Versand der Bescheide zunehmen. Wer sich gegen die steuerliche Bewertung wehren wolle, müsse gegen diesen Wertbescheid innerhalb eines Monats mit einem Einspruch vorgehen.

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von Frank Bethmann
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