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Bundesgerichtshof : IS-Rückkehrerin droht härtere Strafe

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Die Strafe für IS-Rückkehrerin Jennifer W. soll neu verhandelt werden, so der Bundesgerichtshof. Bislang waren zehn Jahre Haft verhängt, wegen des Tods einer fünfjährigen Jesidin.

Archiv: Die Angeklagte Jennifer W. sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal.
IS-Rückkehrerin Jennifer W. im Gerichtssaal (Archivbild)
Quelle: dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) München muss neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen soll im Jahr 2015 tatenlos zugesehen haben, als ihr einstiger Ehemann im Irak eine fünfjährige Jesidin bei sengender Mittagssonne im Hof ankettete und verdursten ließ.

BGH: Rechtliche Bedenken gegen Münchner Urteil

Das OLG München hatte die Frau zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt auf Revision der Bundesanwaltschaft hin teilweise auf (Az. 3 Str 246/22). Es gebe durchgreifende rechtliche Bedenken, dass das OLG hier einen minderschweren Fall angenommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer.

Laut ZDF-Rechtsexperte Christoph Schneider bedeutet das Urteil eine Verschärfung der Haftstrafe für Jennifer W. - diese hatte mit ihrer Revision auf eine Strafmilderung gehofft.

Der Bundesgerichtshof entsprach allerdings der Revision der Bundesanwaltschaft, die auf eine Strafverschärfung drang.
Christoph Schneider, ZDF-Rechtsexperte

Eine andere Strafkammer des Münchner Gerichts muss nun noch einmal über die Höhe der Strafe verhandeln. In den übrigen Punkten ist das Urteil gegen die 31-Jährige rechtskräftig. Deren Revision wurde von den obersten Strafrichterinnen und -richtern des BGH verworfen.

IS-Frauen vor Gericht: Ihre Rolle im Terrorstaat

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8 min
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Ex-Mann von W. zu lebenslanger Haft verurteilt

W.'s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige zur Strafe an ein Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verschleppt worden waren.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen IS-Anhänger im Prozess zum qualvollen Tod eines jesidischen Mädchens zu lebenslanger Haft verurteilt – im weltweit ersten Urteil wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Jesiden.

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2 min
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Jesiden sind Kurden aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Sie bilden eine religiöse Minderheit. Der IS hatte 2014 die Region um das Sindschar-Gebirge im Nordirak überrannt.

Die Dschihadisten töteten mehr als 5.000 Angehörige dieser Religionsgemeinschaft. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Der Bundestag hatte die Verbrechen im Januar als Völkermord anerkannt.

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