ADAC zu E-Autos: Wenig Ladestationen in privaten Tiefgaragen
ADAC zu E-Autos:Wenig Ladestationen in privaten Tiefgaragen
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Laut einer Umfrage des ADAC gibt es immer noch zu wenige Ladestationen für E-Autos in privaten Tiefgaragen. In nur einem von 13 Fällen gebe es eine vernünftige Lademöglichkeit.
Grund für viele Menschen, nicht auf E-Autos umzusteigen: fehlende Ladestationen. (Symbolbild)
Quelle: Colourbox.de
In privaten Tiefgaragen gibt es noch viel zu wenig Lademöglichkeiten für E-Autos. Das hat eine am Donnerstag veröffentlichte Umfrage des ADAC unter Immobilienverwaltern in elf deutschen Großstädten ergeben. Nur in einem von 13 Fällen gebe es eine vernünftige Möglichkeit.
Zwar verfügten 18 Prozent der Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Stellplätzen inzwischen über einen Stromanschluss. Aber nur sieben Prozent böten den Bewohnern Ladesäulen oder Wallboxen an. Elf Prozent bieten lediglich eine Steckdose, die nach Ansicht des ADAC zum Laden von Elektroautos ungeeignet ist. Vier von zehn Stromanschlüssen werden der Umfrage zufolge mit Ökostrom betrieben.
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Mehr Ladestationen seit 2019
Im Vergleich zur ersten ADAC-Umfrage in der Sache 2019 haben die Lademöglichkeiten etwas zugenommen. Damals hatten nur zwei Prozent der Objekte eine Ladesäule oder Wallbox und zwei Prozent eine Steckdose.
"Elektroautos sollen den CO2-Ausstoß im Verkehr reduzieren und gerade die Städte von Abgasen entlasten. Dort leben die meisten Menschen aber in Mehrfamilienhäusern. Hier sind die Lademöglichkeiten nach wie vor völlig unzureichend", kritisierte Prof. Roman Suthold vom ADAC in NRW, wo Immobilienverwalter in Düsseldorf und Köln befragt wurden.
Suthold: Fehlende Ladestationen schrecken Käufer ab
"Auch wenn richtigerweise immer mehr öffentliche E-Ladestationen entstehen, ist das Laden zu Hause und über Nacht für die Nutzer am bequemsten und effektivsten", so Suthold.
Knapp ein Drittel der befragten Immobilienverwalter (30 Prozent), die noch kein Objekt mit Lademöglichkeit betreuen, plant immerhin einen entsprechenden Ausbau. Für zwei Drittel der Mehrfamilienhäuser, die bereits über Lademöglichkeiten verfügen, planen die Unternehmen innerhalb der nächsten zwei Jahre einen weiteren Ausbau.
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Anspruch auf Lademöglichkeit
Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Dezember 2020 haben es Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich einfacher, einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit an ihrem Stellplatz durchzusetzen.