Österreich will Rasern das Auto wegnehmen - Gesetz geplant

    Gesetz geplant:Österreich will Rasern das Auto wegnehmen

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    Wer in Österreich mit seinem Auto extrem rast, könnte dort bald sein Fahrzeug verlieren. Ein neues Gesetz soll es ermöglichen, das Auto an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.

    Österreich, Wien: Schwarzer BMW auf der Straße in der Nacht. Archivbild
    Österreich will härter gegen Raser vorgehen.
    Quelle: Imago

    Österreich will nach dem Vorbild der Schweiz und Italiens künftig Autos von extremen Rasern beschlagnahmen können. Diese Möglichkeit sieht laut Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) eine Gesetzesnovelle vor.
    "Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die einfach nicht hören wollen, bei denen die Strafen nicht wirken, bei denen die Nachschulungen nicht wirken", sagte Gewessler. Diesen Personen müsse man die "Tatwaffe aus der Hand nehmen".

    Versteigerung der Autos von Wiederholungstätern

    Vorgesehen ist laut Verkehrsministerium ein dreistufiges Modell, wobei am Ende der "ersatzlose Verfall des Fahrzeuges" stehen kann. Wer das Tempolimit innerorts um mindestens 60 oder außerorts um 70 Kilometer pro Stunde überschreite, dessen Fahrzeug werde für zwei Wochen beschlagnahmt.
    Innerhalb dieser Zeit werde geprüft, ob die Person bereits wegen Raserei straffällig geworden sei. Bei Wiederholungstätern soll das Fahrzeug versteigert werden, wobei der Erlös zu 70 Prozent an einen Verkehrssicherheitsfonds und zu 30 Prozent an die Gebietskörperschaft gehen soll.
    Bei einer Überschreitung von mehr als 80 Kilometern pro Stunde im Ortsgebiet kann ein solches Verfahren bereits auf Anhieb eingeleitet werden. Diese Maßnahme diene der höheren Verkehrssicherheit.

    Bei den Geschwindigkeiten, über die wir hier reden, hat im Straßenverkehr niemand mehr volle Kontrolle über sein Fahrzeug.

    Leonore Gewessler, österreichische Verkehrsministerin

    Gesetz könnte Mitte 2023 in Kraft treten

    Ein Blick in die Vergangenheit zeige, dass bei etwa 400 bis 450 Fällen pro Jahr die neue Bestimmung anwendbar wäre. Zuletzt habe es zum Beispiel in Wien den Fall eines Autofahrers gegeben, der mit Tempo 104 in einer 30er-Zone unterwegs gewesen sei.
    Das österreichische Verkehrsministerin will die Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes nun in eine sechswöchige Begutachtung schicken. In Kraft treten könnte das neue Gesetz Mitte nächsten Jahres. In Deutschland kann das Fahrzeug nach Angaben des ADAC nur nach illegalen Autorennen beschlagnahmt und eingezogen werden.
    Quelle: dpa, Reuters