In diesen Tagen erhalten Millionen Bürger in Deutschland Infoschreiben von der Deutschen Rentenversicherung. Aufgerufen wird zur Sozialwahl 2023. Was Sie dazu wissen müssen.
Deutschlands drittgrößte Wahl steht an: die Sozialwahl. Rund 31 Millionen Menschen sind im Mai aufgerufen, ihr Kreuz zu setzen.
Mehr als 52 Millionen Versicherte und Rentner sind aufgerufen, bei der Sozialwahl 2023 ihre Stimme abzugeben - und zwar bis zum 31. Mai. Aber worum geht es eigentlich genau bei der drittgrößten Wahl in Deutschland? Wichtige Fragen und Antworten:
Worüber wird bei der Sozialwahl abgestimmt?
Wer Renten- oder Krankenkassenbeiträge zahlt, soll mitbestimmen können, was mit den Beitragsgeldern geschieht: Das ist der Grundgedanke der Sozialwahl.
Bei den Sozialwahlen werden Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen bestimmt.
Welche Rolle spielen die Versichertenvertretungen?
Grundsätzlich verstehen sich die Versichertenvertretungen als Sprachrohr ihrer Mitglieder. Sie beschließen etwa den Haushalt der jeweiligen Versicherung und entscheiden über die Verwendung von Beitragsgeldern.
Zum Jahresbeginn haben viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht:
Eine wichtige Funktion haben die Widerspruchsausschüsse, erklärt Francesco Fronholt von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. "Wenn Sie einen Antrag stellen und der nicht bewilligt wird, können Sie einen Widerspruch erstellen. Dann entscheiden nicht die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung darüber, sondern ihre Vertreter."
Das Gremium achte zudem darauf, dass die Verwaltung rechtlich saubere Entscheidungen treffe - etwa über die Zahlung einer Reha oder einer Erwerbsminderungsrente.
Welche Kritik gibt es an der Sozialwahl?
Kritiker stellen dennoch die Sinnhaftigkeit dieser Gremien in Frage, denn vieles werde sowieso vom Gesetzgeber bestimmt. Viele Entscheidungen würde informell vorgeklärt und von den Versichertenvertretungen nur abgenickt.
Ein weiterer Kritikpunkt sind die Kosten: Die letzte Sozialwahl vor sechs Jahren hat rund 50 Millionen Euro gekostet - einschließlich des Postversands an Millionen Wahlberechtigte.
Wer darf seine Stimme abgeben?
Das ist etwas kompliziert: Denn nur, wer bei der Rentenversicherung Bund ist, darf wählen; außerdem Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen TK, Barmer, DAK, Kaufmännische Krankenkasse, und Handelskrankenkasse.
Andere Versicherte haben die Möglichkeit, über sogenannte Friedenswahlen Einfluss zu nehmen. Dabei muss aber nicht gewählt werden, weil nur ein einziger Wahlvorschlag vorliegt. "Das heißt, da einigen sich beide Seiten - Arbeitgeber sowie Versicherte und Rentner - im Vorfeld darauf, wer über ihre Listen in das Parlament einziehen soll", erläutert Francesco Fronholt von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Wie komme ich an die Wahlunterlagen?
Im April erhalten die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen automatisch per Post, dafür muss man nichts tun. Sollten die Unterlagen bis zum 11. Mai nicht ankommen, können Wahlberechtigte bis zum 19. Mai noch einen Antrag stellen.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können bei dieser Wahl erstmals auch online wählen. Die Hoffnung dabei ist, dass sich mehr Menschen beteiligen - bei der letzten Sozialwahl 2017 nutzen nämlich nur 30 Prozent der Wahlberechtigten ihr Stimmrecht.