Straßenverkehrsgesetz: Kabinett bewilligt Reform

    Mehr Möglichkeiten für Kommunen:Verkehrsgesetz: Kabinett bewilligt Reform

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    Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist vom Kabinett abgesegnet worden. Kommunen sollen dadurch mehr Handhabe bekommen - ein lückenloses Tempo-30-Limit innerorts kommt nicht.

    Ein Schild weist Autofahrer auf dem Ranstädter Steinweg in Leipzig auf Tempo 30 hin.
    Leipzig plant großen Verkehrsversuch zu Tempo 30
    Quelle: dpa

    Das Kabinett hat eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Es soll Erleichterungen für Kommunen bringen, zum Beispiel dass neue Busspuren oder Tempo-30-Zonen vereinfacht eingerichtet werden können. Länder und Kommunen könnten künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing in Berlin.
    Bisher waren Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs wichtige Vorgaben des Straßenverkehrsrechts - das resultierte jahrzehntelang im Vorrang des Autoverkehrs in den Städten. Nach der Anpassung des Straßenverkehrsrechts (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) treten daneben die Ziele des Klima- und des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung - und die Behörden vor Ort können sich künftig auch nur auf diese Ziele berufen.
    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bettina Stark-Watzinger (FDP), Bundesministerin für Bildung und Forschung, Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, und Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Verkehr und Digitales.
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    Bundesrat muss Änderungen noch zustimmen

    Eine leichtere Anordnung von Tempo-30-Regelungen solle etwa Spielplätze sowie hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege betreffen, sagte Wissing. Der Verkehrsminister betonte aber erneut, ein flächendeckendes Tempo 30 in Städten werde es nicht geben. Es bleibe bei einer Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts, sagte der Politiker der FDP.
    Es dürfe auch künftig bei der Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kommen. Die "Leichtigkeit" des Verkehrs könne durch Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeschränkt werden, so Wissing. Es müsse sichergestellt werden, dass der Verkehr fließe und Waren in Geschäften ankämen.
    Auf dem Bild ist ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild mit 30 kmh zu sehen.
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    Neben Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes nahm das Kabinett auch einen Entwurf zur Änderung der untergeordneten Straßenverkehrsordnung zur Kenntnis, der nun mit den Ländern abgestimmt werden soll. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Ziel ist nach Ministeriumsangaben eine Verabschiedung noch in diesem Jahr.

    Linke: Verkehrsminister auch für Fußgänger zuständig

    Kritik an Wissing selbst kommt derweil von der Linken. Parteichef Martin Schirdewan übte scharfe Kritik an Wissings Haltung, Tempo 30 in Städten nicht flächendeckend zuzulassen. "Dass es innerorts immer noch keine Regelgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde gibt, ist ein großer Fehler".
    Der Verkehrsminister wisse offenbar nicht, dass er für alle Verkehrsteilnehmende zuständig sei, also auch für Fußgänger, Radfahrer und Passagiere in Bus und Bahn. "Wer die Zahl der Verkehrstoten senken will, der muss die Entscheidung über Tempo-30-Zonen den Kommunen überlassen", betonte Schirdewan.
    Quelle: dpa, AFP

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