Verbraucherschützer:Zusatzversicherung fürs Handy oft nutzlos
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Beim Kauf eines Handys werden oft Zusatzversicherungen angeboten, um das Gerät etwa bei Diebstahl abzusichern. Verbraucherschützer warnen: Solche Policen lohnen oft nicht.
Viele Händler bieten Zusatzversicherungen an, um das Handy etwa beim Fallenlassen abzusichern.
Quelle: Imago
Zusätzliche Versicherungen zur Erweiterung der Garantie bei Smartphones, Tablets oder Haushaltsgeräten lohnen sich nach Ansicht von Verbraucherschützern in vielen Fällen nicht.
Demnach sind die Policen nicht nur teuer, sondern helfen oftmals auch nicht.
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Kunden sollten auf Garantieversicherung nicht eingehen
Beim Kauf eines neuen Gerätes wird Kundinnen und Kunden häufig eine Garantieversicherung angeboten. Diese soll die Ware beispielsweise beim Fallenlassen, bei Diebstählen oder vor Wasserschäden absichern.
Das Zusatzpaket hat seinen Preis: Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kosten die Versicherungen zwischen zehn und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr - je nach Neuwert des Gerätes. So könnten leicht Zusatzkosten von einigen hundert Euro im Jahr entstehen.
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Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter. Bei einigen Angeboten gebe es eine "hohe Selbstbeteiligung", erklärte die Verbraucherzentrale. Außerdem könne es vorkommen, dass es im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur gibt, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang.
Reparatur des Smartphones häufig günstiger
Nachtklauseln könnten dazu führen, dass "nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden". "Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls ein Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war", erklärten die Experten. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen müsse der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Oftmals sei eine Reparatur günstiger, als der Versicherungsbeitrag pro Jahr kostet.
Die Verbrauchzentrale rät, sich nicht zu Schnellschüssen drängen zu lassen.
Vertragsbedingungen "aufmerksam lesen"
Vor Vertragsabschluss sollten die Versicherungsbedingungen immer aufmerksam gelesen und geprüft werden. Geht das Gerät kaputt, greift bei mangelhafter Ware ohnehin die gesetzliche Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre. Dann muss der Hersteller eine kostenlose Reparatur durchführen oder ein Ersatzgerät beschaffen.
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