Gewährleistung und Garantie: Ihre Rechte bei Sachmängeln
Gewährleistung oder Garantie?:Welche Rechte Verbraucher beim Kauf haben
von Rebekka Solomon
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Handydisplay gesplittert, Staubsauger defekt, Rucksack gerissen - gehen neu gekaufte Sachen direkt kaputt, ist das ärgerlich. Welche Rechte bieten dem Käufer welchen Schutz?
Fällt Ihnen nach dem Kauf eines Produkts ein Mangel auf, haben Sie als Käufer einige Rechte, von denen Sie Gebrauch machen können (Symbolbild).
Quelle: dpa
Gewährleistung und Garantie, beide können Käufern bei einem Mangel weiterhelfen. Der Unterschied: Die Gewährleistung ist dem Verkäufer zwingend gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie hingegen ist kein Muss, sondern kann freiwillige, darüber hinausgehende Verpflichtungen des Verkäufers umfassen.
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Gewährleistung und Sachmängelhaftung
Entdecken Sie nach dem Kauf einer Sache, vom T-Shirt bis zum Auto, einen Mangel, haben Sie nach den gesetzlichen Vorschriften Gewährleistungsrechte. Heißt konkret: Der Käufer kann entweder Reparatur oder Nachlieferung verlangen. Die Wahl liegt dabei beim Käufer. Ist beides nicht möglich, etwa weil ein Unikat überhaupt nicht ausgebessert oder ersetzt werden kann, kann der Käufer insbesondere den Kaufpreis mindern.
Wichtig: Rechte hat der Käufer nur, wenn der Mangel schon vorlag, als er die Sache erhalten hat. Fällt das Smartphone erst nach dem Kauf auf den Boden, haftet der Verkäufer nicht. Dass der Mangel der Sache bei der Übergabe bereits bestand, muss der Verbraucher gegenüber dem gewerblichen Verkäufer dabei nicht beweisen, solange der Mangel innerhalb von zwölf Monaten aufgetreten ist.
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Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf
Häufig sieht man bei ebay- und vinted-Verkäufen Klauseln, mit denen Verkäufer die Gewährleistung begrenzen wollen. Es heißt dort etwa: "Der Verkäufer haftet nicht für Mängel" oder "gekauft wie gesehen". Dies ist - bei richtiger Formulierung - rechtlich möglich: Private Verkäufer können die Gewährleistung beim Verkauf von Gebrauchtsachen ausschließen. Anders ist es beim gewerblichen Verkäufer. Dieser kann die Gewährleistung nicht allgemein ausschließen.
Allgemein gilt: Die Rechte müssen im Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden - ansonsten verjähren sie. Bei Gebrauchtwaren ist eine zeitliche Verkürzung auf zwölf Monate möglich, auch durch den gewerblichen Händler.
Das EU-Parlament hat sich mit großer Mehrheit auf eine gemeinsame Position für ein Recht auf Reparatur defekter Produkte geeinigt. Dieses würde Klima und Geldbeutel entlasten.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Eine Garantie für ein Ware ist, anders als die Gewährleistungsrechte, nicht vom Gesetz verpflichtend vorgesehen. In der Regel "garantiert" der Hersteller als Kaufanreiz die Funktionsfähigkeit des Geräts für einen bestimmten Zeitraum. Was genau garantiert wird, ist von den Zusagen des jeweiligen Herstellers abhängig. Die Garantie ist damit eine freiwillige Verpflichtung. Sie ersetzt niemals die gesetzlichen Gewährleistungspflichten, sondern besteht zusätzlich.
Häufig geht eine Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. So sichern manche Staubsaugerhersteller sogar eine 10-Jahre-Motorgarantie zu. Dann können Sie Mängel an dem Gerät in diesem Zeitraum reklamieren, ohne dass es darauf ankommt, ob diese schon beim Kauf bestanden.
Vorsicht: Beachten Sie unbedingt, ob die zugesagte Garantie von Bedingungen abhängig gemacht wird. Das ist rechtlich zulässig. So kann festgelegt sein, dass die Ledertasche nur mit einem bestimmten Mittel gereinigt, die Kaffeemaschine nicht selbst auseinander gebaut werden darf oder ähnliches. Es kann sein, dass die Garantie ansonsten erlischt.
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Gewährleistungsrechte oder Garantie
Welches Recht dem Käufer besser hilft, Gewährleistungsrechte oder Garantie, hängt immer vom Einzelfall ab. Oft erstreckt sich beispielsweise eine Garantie nicht auf bestimmte Teile des Produkts (beispielsweise Batterie als so genanntes Verschleißteil). Auch sehen Garantien regelmäßig nur eine Reparatur vor. Möchten Sie dagegen Geld zurückbekommen, helfen Gewährleistungsrechte wie die Minderung des Kaufpreises.
Garantien werden meist auch nur vom Hersteller, nicht dem Händler im Laden, abgegeben. Möchten Sie das gekaufte Smartphone also im Laden repariert haben, müssen Sie dann Gewährleistung verlangen.
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Im Garantiefall schnell handeln
Geht es Ihnen dagegen um eine unkomplizierte Reparatur des Smartphones beim Hersteller, wird die Garantie maßgeblich sein. Treten Fehler auf, können Sie Mängel im garantierten Zeitraum ohne weiteres reklamieren und das Gerät einschicken.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie zeitnah reagieren, damit Sie nicht Gefahr laufen, Ihre Rechte zu verlieren.
Rebekka Solomon ist Rechtsreferendarin in der Redaktion Recht und Justiz.