Jetzt schon auf Wärmepumpen umrüsten? Was ein Experte rät

    Experten-Tipps:Heizung umrüsten? Worauf Sie achten sollten

    von Josua Schwarz
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    Die Pläne der Bundesregierung, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 zu verbieten, sorgen für Verunsicherung in der Bevölkerung. Experte Reinhard Loch mahnt zur Ruhe.

    Eine Wärmepumpe an einem Gebäude
    Reinhard Loch, Energieberater der Verbraucherzentrale, im Gespräch13.04.2023 | 7:10 min
    Viele Menschen überdenken aufgrund des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Bundesregierung ihre eigene Heizsituation. Ab 2024 soll laut diesem der Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten werden. Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale NRW warnt vor vorschnellem Handeln: "Das Gesetz liegt noch nicht in der endgültigen Form vor und wird eventuell noch verändert."
    Der Gesetzentwurf sieht sich harter Kritik aus Politik und Wirtschaft ausgesetzt. Einen Wärmepumpenzwang beinhaltete er laut Loch aber "eigentlich nie". Geplant sei, grundsätzlich ungefähr dreiviertel der deutschen Ein- und Zweifamilienhäuser mit Wärmepumpen zu heizen. Der Rest solle zum Beispiel mit Fernwärme in den Städten und mit Pelletheizungen, die sich eher auf dem Land eigneten, beheizt werden.

    Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen

    "Die Heizung darf so lange betrieben werden, wie sie funktioniert. Wenn eine Reparatur nötig und möglich ist, darf diese auch vollzogen werden. Das wird auch nach dem neuen Gesetz so bleiben." Erst wenn die alte Öl- oder Gasheizung gar nicht mehr zu reparieren ist, müsse auf ein moderneres Heizsystem umgestellt werden. Übergangsweise könne man aber laut Gesetzesentwurf für drei Jahre Öl- und Gasheizungen mieten und später in eine Wärmepumpe investieren.
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    Dem Mythos, dass nur in bestens gedämmten Neubauten Wärmepumpen installiert werden können, widerspricht Loch: "Das stimmt so nicht. Sicherlich darf man zwar nicht in jedes Haus eine Wärmepumpe einbauen, jedoch sollte in jedem Fall erst einmal geprüft werden, wie Heizflächen verändert werden können."
    Für die Prüfung, ob das eigene Haus für den Einbau einer Wärmepumpe geeignet ist, sollte man laut Loch einen Experten zurate ziehen: "Sind die vorhandenen Heizkörper ausreichend? Sollte es eine Fußbodenheizung sein? Es können beispielsweise auch Heizkörper vergrößert oder einzelne Heizkörper hinzugenommen werden. Das kann nur ein Experte oder eine Expertin vor Ort prüfen."

    Es soll Lösungen für soziale Härtefälle geben

    Preislich ist der Einbau einer Wärmepumpe recht kostspielig. "Wir rechnen beim Ein- und Zweifamilienhaus mit einer Summe von 30.000 bis 40.000 Euro", sagt Loch. "Hier sind Lösungen für Menschen angedacht, die sich das nicht leisten können. Über 80-Jährige dürfen beispielsweise Öl- und Gasheizungen einbauen, für Härtefälle wird es ebenfalls Regelungen geben.
    Des Weiteren muss nicht zwingend umgerüstet werden, wenn es absolut unwirtschaftlich ist, etwa wenn das Gebäude zu alt ist und sich eine aufwendige Technik nicht lohnt. Über Einkommensgrenzen wird ebenfalls nachgedacht. Zusammenfassend wird die Frage gestellt: Wem kann die Umrüstung zugemutet werden und wer benötigt Unterstützung?"

    Eine sozial gestaffelte Förderung ist entscheidend.

    Reinhard Loch; Verbraucherzentrale NRW

    Wie das Gesetz final aussehen wird und welche Konsequenzen es mit sich bringt, wird sich zeigen. Loch ist der festen Überzeugung: "Es gibt für jeden eine Lösung."
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