Streit geht vor EuGH: Was dürfen Spielervermittler?

    Streit mit DFB geht vor EuGH:Was dürfen Spielervermittler?

    von Christoph Schneider
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    Im Fußball gehören Spielervermittler wie selbstverständlich dazu. Die Klubs geben Millionen für ihre Dienste aus. Doch was dürfen sie? Diese Frage legt der BGH nun dem EuGH vor.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler. Symbolbild
    Kein abschließendes Urteil im Spielervermittler-Streit: Der BGH legt den Fall dem EuGH vor.
    Quelle: Uli Deck/dpa

    Klubs geben alljährlich viele Millionen für neue Spieler aus, das gilt auch für die Fußball-Bundesliga. Bei den Transfers kassieren die Spielervermittler kräftig mit. Der DFB regelt seit 2015 die Tätigkeiten der Vermittler, die in seinem Bereich tätig sind. Dagegen wehren sich die Vermittler.

    Verbandsautonomie oder freier Wettbewerb?

    Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) beschlossen am Dienstag, das DFB-Reglement zur Spielervermittlung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
    Ausführlich begründete der Vorsitzende Prof. Wolfgang Kirchhoff die Entscheidung seines Kartellsenats, keine abschließende Entscheidung zu verkünden. Sondern: Der Fall wird dem EuGH vorgelegt, denn es muss auf europäischer Ebene geklärt werden, was Vorrang hat – Kartellrecht oder Sportrecht.

    Was machen Spielervermittler?

    Es geht um die umfassende und gleichzeitig millionenschwere Tätigkeit der eher öffentlichkeitsscheuen Spielervermittler, die im Bereich des Deutschen Fußball Bundes (DFB) tätig sind. Sie werden von Vereinen oder Kickern engagiert beim Abschluss eines Profivertrags oder bei Transfers.
    Nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) wurden im Geschäftsjahr 2021 im nationalen Bereich zwischen 32,78 Mio. Euro (Borussia Dortmund) und 878.000 Euro (VfL Bochum) für die Spielberatertätigkeit ausgegeben. Schaut man sich international um, so wurden 2022 laut dem Weltfußballverband FIFA rund 586 Mio. Euro bezahlt. Ganz vorne liegt danach England mit gut 191 Mio. Euro, Deutschland findet sich hier mit 53 Mio. Euro auf Rang 5 hinter Italien, Portugal und Spanien.
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    DFB schafft Regeln

    Um national Regeln in diesem Bereich einzuziehen, hat der DFB als großer Sportfachverband 2015 eigene Regeln geschaffen, wie eine offizielle Registrierungspflicht der Berater. Außerdem normiert: eine festgelegte Höhe von Provisionszahlungen durch die Klubs, die Offenlegung von Zahlungen an die Vermittler, das Verbot von Provisionen beim Transfer von minderjährigen Kickern aber auch ein Verbot, dass ein Vermittler am späteren Weiterverkauf eines von ihm vermittelten Spielers an einen weiteren Verein noch einmal verdienen kann.

    Die Kritik

    Einer Spielerberater-Agentur sind diese Festlegungen von Anfang an ein Dorn im Auge – der Firma Rogon mit ihrem Geschäftsführer Roger Wittmann aus Frankenthal. Der hat Kicker wie Thilo Kehrer oder Julian Draxler unter Vertrag. Und nicht die einzelne Agentur stört es – auch die Deutsche Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) steht hinter der Klage ihres Mitglieds Wittmann.
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    Kernfrage: Darf ein Fußballverband eigene Regeln schaffen und damit den Grundsatz des freien Wettbewerbs einengen? Im Klartext: Greift das Beraterwesen eher in den sportlichen oder in einen eher wirtschaftlichen Bereich ein? Genau hier verlangt der BGH die Klärung durch den EuGH.

    Kartellrecht und Sportrecht

    Denn der hatte 2006 in einem Dopingfall zweier Schwimmer entschieden, dass die Sportverbände selbst mit ihren Richterinnen und Richtern entscheiden können. Zwei Langstreckenschwimmer, David Meca-Medina und Igor Majcen, zogen nach ihren verhängten Dopingsperren durch die Sportgerichte bis zum EuGH. Ihr Argument: Die Anti-Doping-Regelungen des Internationalen Olympischen Komitees verstießen gegen europäisches Wettbewerbsrecht und die Dienstleistungsfreiheit.
    Doch dem folgte der EuGH damals nicht:  Die Regelungen unterlägen zwar dem EU-Recht, verletzten es aber nicht, denn die Sanktionen seien auch nicht überzogen gewesen. Solange also Strafen für gedopte Sportlerinnen und Sportler nicht über das hinausgehen, was für das ordnungsgemäße Funktionieren sportlicher Wettkämpfe nötig ist, gäbe es keinen Anlass zum Einschreiten für den EuGH. Also eine Hintertür für den Sport durch den EuGH. 

    Übertragbarkeit auf Spielervermittler

    Heißt also für die Spielervermittler: Gehen die vom DFB aufgestellten Regeln im Lichte eines ordnungsgemäßen Ablaufs sportlicher Wettkämpfe vor oder muss hier das scharfe Wettbewerbsrecht angewendet werden.
    Das muss nun der EuGH klären. Eine Entscheidung wird sicher nicht mehr in diesem Jahr kommen.

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