Fiat muss zahlen: Später Schadensersatz für Wohnmobile

    Fiat muss zahlen:Später Schadensersatz für dreckige Wohnmobile

    von Hans Koberstein
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    Als Verkehrsminister versuchte Alexander Dobrindt noch, seine schützende Hand über dreckige Fiat-Wohnmobile zu halten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil gefällt.

    Bayern, Jandelsbrunn: Arbeiter montieren eine Seitenwand von einem Wohnwagen im Werk der Knaus-Tabbert AG.
    Arbeit an einem Fahrzeug der Wohnmobilfirma Knaus Tabbert aus Bayern. Ihre Geschäftsführer wandten sich im Abgasskandal an die CSU.
    Quelle: dpa

    Es war ein trüber Apriltag 2016, als in Flensburg zwei Manager vom Autozulieferer Bosch beim Kraftfahrtbundesamt vorstellig wurden. Der Abgasskandal brodelte da schon ein halbes Jahr. Zeit genug für Bosch, um festzustellen, dass man doch nicht ganz so unbeteiligt war wie bis dahin behauptet. Das damalige Besprechungsprotokoll liegt ZDF frontal vor.
    Die Bosch-Manager schwärzen an jenem Apriltag den italienischen Autobauer Fiat an. Bosch hatte für Fiat die Diesel-Software geliefert - mitsamt einer besonders dreisten Abschalteinrichtung: 22 Minuten nach Motorstart wird die Abgasreinigung einfach eingestellt. Der offizielle Abgaslabortest dauert 20 Minuten.

    BGH sieht Anspruch auf Schadensersatz von Fiat

    Doch erst jetzt, so scheint es, fällt Fiat die Abgasmanipulation auf die Füße. In seinem Urteil vom 27. November spricht das oberste Gericht einem Verbraucher grundsätzlich Schadensersatz zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht einen Anspruch auf Schadensersatz von Fiat, wenn dem Käufer ein Reisemobil mit illegaler Abschalteinrichtung verkauft wird. 
    Dabei urteilte das Kraftfahrtbundesamt schon 2016: Fiat nutze eine illegale Abschalteinrichtung. Ein Problem für die Wohnmobilbranche, denn Fiat dominiert den Markt - fast alle Reisemobilhersteller nutzen Fiat-Modelle für ihre Aufbauten. So auch Knaus Tabbert aus Bayern.

    Was Scheuer und Dobrindt damit zu tun haben

    2016 befürchtete das Unternehmen, das Kraftfahrtbundesamt könnte die Reisemobile nicht mehr genehmigen. Die Geschäftsführer aus Bayern schrieben deshalb am 25. Mai einen Brief an die CSU-Landesleitung, an Andreas Scheuer, und verwiesen darin auf die "freundlichen persönlichen Kontakte zwischen Ihnen und unserer Firma" - das sei immerhin "ein Unternehmen aus Ihrer niederbayerischen Heimat" und wichtiger Arbeitgeber der Region. Auch dieser Brief liegt ZDF frontal vor.
    Andreas Scheuer ließ den Brief weiterleiten, direkt ins Bundesverkehrsministerium, wo sein Parteifreund Minister war: Alexander Dobrindt, ebenfalls CSU. Sein Ministerium löste das Problem, und schrieb wenig später: "Lieber Andi", man habe mit dem Kraftfahrtbundesamt "vereinbart", dass die Typgenehmigung trotz Abschalteinrichtung erteilt werde, "damit die deutschen Hersteller, die die Fahrzeugtechnik nicht zu vertreten haben, keine Nachteile haben".

    Abgasreinigung nach 22 Minuten abgestellt

    So kam es also, dass Reisemobilhersteller weiterhin Fiat-Modelle mit Abschalteinrichtungen unter die Leute brachten. Auch Knaus Tabbert setzt weiter auf den Konzern und teilt mit, Fiat habe versichert, dass seine Modelle "nicht mit derartigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden und werden".
    Und die italienische Typzulassungsbehörde, die für Fiat zuständig ist, sieht keinen Handlungsbedarf, wenn die Abgasreinigung nach 22 Minuten einfach abgestellt wird. Also alles kein Problem?

    Urteil könnte zu mehr Klagen führen

    Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dienstag ändert die Lage. Der Automobilclub Europa ACE rät Verbrauchern jetzt, zu klagen. Die Mutterfirma von Fiat, Stellantis, erklärt hingegen auf Anfrage, dass das Urteil "keine Entscheidung in der Sache" darstelle.

    Stellantis Europe S.p.A. ist mit dem Standpunkt von ACE hinsichtlich der angeblich guten Aussichten für die Kläger, Schadenersatz zu erhalten, überhaupt nicht einverstanden.

    Erklärung der Stellantis Europe S.p.A.

    Und Knaus Tabbert? Hat für den Fall der Fälle schon mal Geld zurückgelegt.

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