Gaspreisbremse: Darauf sollten Verbraucher achten

    Preisbremse:Gastarife: Darauf sollten Verbraucher achten

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    Seit Anfang März gilt in Deutschland die Gaspreisbremse. Aber kommt sie beim Endkunden auch an? Lesen Sie hier Tipps, worauf Verbraucher auf dem Gasmarkt jetzt achten sollten.

    Gaspreis
    Was können Verbraucher tun, um faire Gaspreise durchzusetzen? Christina Wallraf, Energie-Expertin bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt.03.04.2023 | 6:06 min
    Auf dem Gasmarkt hat sich bereits einiges getan, seitdem die Gaspreisebremse in Kraft getreten ist. Die Preise sind im Vergleich zu den Vormonaten etwas gesunken. Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Verbraucher prüfen können, ob die Gaspreisbremse bei ihnen ankommt und was Gaskunden generell beachten sollten.

    Funktionieren die Preisbremsen in der Praxis tatsächlich?

    Für ein Gesamturteil über die Zielerreichung der Gaspreisbremse ist es noch etwas zu früh. Sie gilt erst seit Anfang März 2023, die Abschläge werden erstmals Ende April 2023 durch die Preisbremse gesenkt. Wallraff beobachtet:

    Es konnten jedoch schon Probleme festgestellt werden, durch die die Gaspreisbremse bei manchen Verbrauchern nicht ankommt. Entweder wurde die Entlastung falsch berechnet oder diese wurde zwar korrekt berechnet, der Abschlag jedoch insgesamt zu hoch bemessen.

    Christina Wallraf, Verbraucherzentrale NRW

    Ihr Rat: Verbraucher sollten sich an dem vom Gasanbieter verschickten Infoschreiben orientieren und prüfen, ob sie dort eine Entlastung feststellen können. Ist dies nicht der Fall, sollten sie sich vorsorglich beim Versorger melden.

    Wie kann man prüfen, ob die Abschläge richtig berechnet wurden?

    Dafür gibt es zwei Wege: Zum einen gibt es online Abschlagsrechner, die anhand des Verbrauchs und Preises näherungsweise den Abschlag ausrechnen. Dieser kann als Orientierungswert genutzt werden. Die Rechner findet man unter anderem auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Zum anderen kann man den korrekten Abschlag selbst errechnen.
    Wallraf erklärt: "Die Gaspreisbremse gilt für 80 Prozent des Verbrauchs und ist mit 0,12 Cent veranschlagt. Für den üblichen Verbrauch, der über die 80 Prozent hinausgeht, setzt man den normalen Vertragspreis an."

    In der Krisenzeit galt die Grundversorgung bei Gas als sinnvoll. Ist das noch immer so?

    "Nein, das hat sich mittlerweile wieder gewandelt", sagt Christina Wallraf. "Während der Krise war die Grundversorgung oft ein wenig günstiger als andere Tarife, mittlerweile wurde sie von fast allen Grundversorgern jedoch wieder erhöht." Ihr Tipp:

    Daher sollte man verschiedene Tarife in Betracht ziehen und miteinander vergleichen.

    Christina Wallraf, Verbraucherzentrale NRW

    Strom und Gas werden gerade wieder günstiger. Wird das bereits an die Verbraucher weitergegeben?

    Ein Blick in die Vergleichsportale zeigt, dass Tarife wieder günstiger angeboten werden als noch vor einigen Monaten. Bei Strom und auch bei Gas ist man oftmals unter dem Preisbremsenniveau. Wenn man jedoch einen alten Vertrag hat, ist die Weitergabe der Kostensenkung bisher eher eine Ausnahme.
    "Das liegt meist daran, dass viele Energieversorger Gas einige Jahre im Voraus einkaufen und dies auch im vergangenen Jahr tun mussten - zu sehr hohen Preisen. Die Senkung der Preise kann dann nicht sofort an die Verbraucher weitergegeben werden", sagt Verbraucherschützerin Wallraf.
    Dennoch: Verbraucher sollten nicht automatisch davon ausgehen, wegen der Gaspreisbremse einen guten Preis zu bekommen.
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    Kann es sein, dass Energieversorger wegen der Gaspreisbremse unberechtigt Steuergeld abkassieren?

    Alles, was über der Gaspreisbremse liegt, zahlt derzeit der Staat für den Anbieter. Dennoch kann man nicht pauschal sagen, dass die Energieversorger Steuergeld abkassieren. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden. "In der Regel ist nicht bekannt, zu welchen Preisen die Anbieter ihr Gas eingekauft haben. Davon ist jedoch maßgeblich abhängig, zu welchem Preis sie es wiederum anbieten", sagt Christina Wallraf von der Verbraucherzentral NRW.

    Fakt ist jedoch, dass das Bundeskartellamt mit einem eigens eingerichteten Team den Missbrauch der Preisbremse kontrolliert.

    Christina Wallraf, Verbraucherzentrale NRW

    Quelle: ZDF

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