Bundesverwaltungsgericht:Kreuzerlass in Bayern ist rechtens
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Das Bundesverwaltungsgericht hat verkündet, dass der umstrittene Kreuzerlass in Bayern Bestand hat. Seit 2018 muss in allen öffentlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat verkündet, dass der umstrittene Kreuzerlass in Bayern Bestand hat. Seit 2018 muss in allen öffentlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen.