Urteil zum Zugang zu Selbsttötungsmitteln
von Christoph Schneider
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Ein an multipler Sklerose erkrankter Mann hat vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, nachdem ihm ein tödliches Betäubungsmittel verwehrt worden war. Die Klage wurde abgewiesen.
Ein an multipler Sklerose erkrankter Mann hat vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, nachdem ihm ein tödliches Betäubungsmittel verwehrt worden war. Die Klage wurde abgewiesen.