Urteil zum Zugang zu Selbsttötungsmitteln

    Urteil zum Zugang zu Selbsttötungsmitteln

    von Christoph Schneider
    |
    Menschen halten Schilder hoch, auf denen z.B. "Mein Tod, meine Wahl" drauf steht.

    Ein an multipler Sklerose erkrankter Mann hat vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, nachdem ihm ein tödliches Betäubungsmittel verwehrt worden war. Die Klage wurde abgewiesen.