Urteil gegen Selbsttötungsmittel
von Christoph Schneider
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage zweier kranker Männer abgewiesen, die Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel haben wollten. Grund sei die Gefahr eines Missbrauchs.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage zweier kranker Männer abgewiesen, die Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel haben wollten. Grund sei die Gefahr eines Missbrauchs.