Debatte um Wiederaufnahmeverfahren

    Debatte um Wiederaufnahmeverfahren

    von Sarah Tacke
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     Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Thomas Offenloch (v.l), Christine Langenfeld, Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende), Peter Müller, Ulrich Maidowski und Rhona Fetzer, sitzen bei einer mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal auf der Richterbank.

    Das Bundesverfassungsgericht diskutiert seit heute eine grundsätzliche Frage: Muss ein Freispruch in einem Mordprozess ein Freispruch bleiben?