Kein Recht auf Selbsttötungsmittel

    Bundesverwaltungsgericht:Kein Recht auf Selbsttötungsmittel

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    Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau.

    Laut Bundesverwaltungsgericht muss der Staat schwerkranken Menschen keinen Zugang zu Selbsttötungsmitteln gewähren. Die Gefahr von Missbrauch sei zu hoch, begründeten die Richter.