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BGH stärkt Urheberrecht : Youtube kann für Nutzerverstöße haften

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Plattformen wie Youtube können künftig haften, wenn Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Rechteinhaber haben laut Bundesgerichtshof Anspruch auf Entschädigung.

Ein Schatten vor dem Logo von YouTube
Youtube und anderen Plattformen drohen Strafen, wenn sie nicht gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. (Symbolbild)
Quelle: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Urhebern gegenüber Internet-Plattformen gestärkt. Der BGH entschied, dass Anbieter wie Youtube unter Umständen für Verstöße ihrer Nutzer gegen das Urheberrecht haften. Urheber haben künftig eine realistische Chance, für die Verletzung ihrer Rechte von den Plattform-Inhabern eine Entschädigung zu erhalten.

Musikproduzent klagte gegen Konzertmitschnitte

Geklagt hatte unter anderem der deutsche Musikproduzent Frank Peterson gegen die Plattform Youtube. Dort hatten Nutzer Konzertmitschnitte und Lieder der bei ihm unter Vertrag stehenden Musikerin Sarah Brightman eingestellt. Als Produzent hat er an diesen Werken ein sogenanntes Urheberrecht. Das Hochladen ohne sein Einverständnis ist illegal.

Peterson gab sich mit der bisherigen Rechtsprechung nicht zufrieden. Youtube konnte bislang ausschließlich zu Löschung und Unterlassung illegaler Uploads verurteilt werden. Der Produzent verlangte darüber hinaus jedoch eine Entschädigung von der Plattform.

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Rechteinhaber haben Anspruch auf Entschädigung

Der BGH bestätigte nun, dass ein solcher Anspruch unter Umständen bestehen kann und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung im Sinne des europäischen Rechts. Dieses sieht vor, dass Plattform-Inhaber bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer selbst haften.

Voraussetzung für eine Haftung ist allerdings unter anderem, dass die Plattform entweder gegen die Urheberrechtsverletzung ihrer User nicht oder zu spät vorgegangen ist.

Experte: "Starkes Schwert gegen Youtube und Co"

Johannes Gräbig, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, nannte die Entscheidung gegenüber ZDFheute ein "starkes Schwert gegen Youtube und Co und damit eine deutliche Stärkung der Rechte von Urhebern".

Urheber müssen nämlich aufgrund dieses Urteils nicht mehr den einzelnen User auf Schadensersatz verklagen, sondern können sich stattdessen gegen die Plattform direkt wenden.
Johannes Gräbig, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Dies sei für Urheber von Vorteil, da sie die Identität der Nutzer oftmals gar nicht herausfinden konnten und Schadensersatzansprüche daher zumeist aussichtslos waren. Die Plattform-Betreiber selbst konnten bisher nur zur Unterlassung und Löschung des Materials verurteilt werden.

Rechtsstreit geht vor anderen Gerichten weiter

Direkte Nachteile sind - Stand jetzt - für Nutzer der Plattformen laut Gräbig nicht zu erwarten: "Auch die Plattformbetreiber selbst können die Identität ihrer Nutzer oft nicht feststellen." Plattform-Betreiber dürften vermutlich noch strikter als bislang versuchen, das Hochladen illegaler Inhalte zu unterbinden. Der Experte verweist etwa auf Uploadfilter der Plattformen als Weg, um Urheberrechtsverstöße frühzeitig zu unterbinden.

Ob Peterson und die weiteren Kläger in ihren Fällen tatsächlich einen Schadensersatzanspruch gegen die Internet-Plattformen haben, hat der BGH noch nicht entschieden. Zunächst sind die Vorinstanzen wieder am Zug: Sie müssen unter anderem prüfen, ob die Plattformen jeweils trotz Wissen untätig geblieben waren. Ein jahrelanger Streit geht also in die nächste Runde.

Moritz Klüpfel ist Rechtsreferendar in der Redaktion Recht und Justiz.

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