Bundesverwaltungsgericht:Kein Recht auf Selbsttötungsmittel
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Laut Bundesverwaltungsgericht muss der Staat schwerkranken Menschen keinen Zugang zu Selbsttötungsmitteln gewähren. Die Gefahr von Missbrauch sei zu hoch, begründeten die Richter.
Laut Bundesverwaltungsgericht muss der Staat schwerkranken Menschen keinen Zugang zu Selbsttötungsmitteln gewähren. Die Gefahr von Missbrauch sei zu hoch, begründeten die Richter.