Heute endet die erste Frist für den Umtausch alter Führerscheine. In den kommenden Jahren sind dann nach und nach alle dran, deren Fahrerlaubnis vor Anfang 2013 ausgestellt wurde.
Etwa 100 verschiedene Führerscheine sind in den 28 Staaten der Europäischen Union im Umlauf. Das Dokumenten-Dickicht soll bis 2033 gelichtet werden. Ziel ist ein einheitlicher EU-Führerschein. Der EU-Richtlinie 2006/126/EG zufolge soll er fälschungssicher und einheitlich sein - und in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
In Deutschland müssen 43 Millionen Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen. Laut ADAC geht es um rund 15 Millionen bis 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine in Papierform und um weitere rund 28 Millionen im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.
Wie funktioniert der Umtausch des Führerscheins?
Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Damit nicht alle zur gleichen Zeit die Ämter überrennen oder Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt.
Doch die Praxis unter Corona-Bedingungen sah anders aus: Zum ursprünglichen Termin am 19. Januar 2022 bekamen viele Autofahrer keinen Termin, die unterbesetzten Behörden haben deshalb die Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Nun sind die Behörden besser vorbereitet. Dem ADAC liegen kaum Beschwerden über terminliche Einschränkungen und Verzögerungen an den Führerscheinstellen vor.
Es gibt Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind und Fristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber einmal nach Geburtsjahr und einmal nach Ausstellungsdatum des Dokuments (nicht nach der Erteilung des Führerscheins). Der Blick in die Tabelle zeigt: Die heute 62- bis 67-Jährigen sollten sich demnächst kümmern.
Was passiert, wenn ich weiter mit meinem alten Führerschein fahre?
"Wer mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro", warnt Alexander Schnaars, Sprecher des ADAC-Bundesvorstands in München. "Und auch im Ausland könnte es zu Problemen kommen, wenn man mit einem abgelaufenen Dokument in eine Kontrolle gerät." Denn der Umtausch ist verpflichtend, auch der von Lkw- und Bus-Führerscheinen.
Was ändert sich mit dem neuen Führerschein?
Nach dem Umtausch steht niemand schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Künftig werden dann die EU-Fahrerlaubnisse alle 15 Jahre umgetauscht, damit Namen und Fotos aktualisiert und neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen der Plastikkarten angewendet werden können.
Kann ich den Führerschein schon früher umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerschein-Dokuments ist jederzeit möglich, auch vor Ablauf der Frist. Der ADAC empfiehlt deshalb, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und lieber in den nächsten Jahren mal an einem Vormittag zur Führerscheinstelle zu gehen und den Vorgang zu beantragen. Dann kommt man nicht in Zeitdruck.
Man braucht für den Umtausch:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- ein biometrisches Passfoto,
- den alten Führerschein,
- und rund 25 Euro für die fällige Gebühr.
Jan Meier ist Reporter im ZDF-Studio Brandenburg.