"Kölner Karnevalsmord": Lebenslang für Angeklagten

    Hinweis nach "Aktenzeichen XY":"Karnevalsmord": Lebenslang für Angeklagten

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    Norbert K. hat laut dem Kölner Landgericht 1988 mit massiver Gewalt auf eine Frau eingeschlagen und sie erdrosselt. Eine Zeugenaussage Jahrzehnte nach der Tat half bei der Klärung.

    Nordrhein-Westfalen, Köln: Außenansicht des Landgerichts Köln.
    Das Landgericht Köln folgte mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
    Quelle: dpa

    Rund 36 Jahre nach dem Mord an einer jungen Frau während des Kölner Karnevals hat das Landgericht der Domstadt einen inzwischen 57 Jahre alten Mann wegen Mordes verurteilt. Norbert K. erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine lebenslange Haftstrafe. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest.

    Gericht: Mord mit massiver Gewalteinwirkung

    Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. K. war vor einem Jahr wegen des Falls aus dem Jahr 1988 festgenommen worden. Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass er für den Tod der 24-Jährigen am damaligen Karnevalssonntag verantwortlich ist.
    Die junge Frau war damals auf dem Weg von einer Diskothek zu einer anderen gewesen. Auf diesem Weg überfiel K. sein Opfer. Dem Urteil zufolge schlug er mit massiver Gewalt auf die Frau ein und erdrosselte sie. Danach stahl er ihre Handtasche und ihren Brustbeutel mit hundert Mark. Die Getötete hinterließ ein Kleinkind.
    Nach 35 Jahren begann der Prozess in Köln
    In Köln wird 1988 zu Karneval eine Frau erwürgt. Das Verbrechen bleibt lange ungeklärt. Doch dann bewegt sich der Cold Case - dank "Aktenzeichen XY". Im September 2023 startete der Prozess.04.09.2023 | 2:35 min

    Früherer Freund des Verurteilten meldete sich nach "Aktenzeichen XY"-Sendung

    Die Ermittler kamen dem Tatverdächtigen nach Ausstrahlung der ZDF-Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" im Dezember 2022 auf die Spur. Damals meldete sich ein früherer Freund des Verurteilten. Die beiden Männer hatten laut der späten Zeugenaussage am Tatabend in derselben Disko gefeiert, wo ihnen die junge Frau aufgefallen sei.
    Die Disko verließen die Männer zu einer ähnlichen Zeit wie die Frau, kurz danach trennten sich die Wege der Freunde. Als am anderen Tag der Mord bekannt wurde, soll der nun Verurteilte seinen Freund unter Druck gesetzt haben, nicht mit der Polizei zu sprechen. Neben der Zeugenaussage war DNA-Material von K., das an der Leiche gefunden worden war, das zentrale Indiz.
    Quelle: AFP

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