Streikverbot für verbeamtete Lehrer bleibt

    Menschenrechtsgericht:Streikverbot für verbeamtete Lehrer bleibt

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    Verbeamtete Lehrer dürfen in Deutschland nicht streiken. Das bleibt auch nach einer Klage von vier Lehrern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte so.

    Baden-Württemberg, Heitersheim: Schülerinnen und Schüler einer fünften Klasse der Johanniter Realschule Heitersheim sitzen während dem Unterricht in ihrem Klassenzimmer.
    Baden-Württemberg, Heitersheim: Schülerinnen und Schüler einer fünften Klasse der Johanniter Realschule Heitersheim sitzen während dem Unterricht in ihrem Klassenzimmer.
    Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa

    Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtmäßig. Die Bundesrepublik habe damit das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht verletzt, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit.
    Ein allgemeines Streikverbot für alle Beamten werfe zwar menschenrechtliche Fragen auf, allerdings gebe es trotzdem noch genügend Möglichkeiten für Beamte und Gewerkschaften, wirksam für berufliche Interessen einzutreten. Die verhängten Bußgelder lägen daher im Ermessensspielraum des Staates.

    Worum es in dem Fall geht

    Geklagt haben drei Lehrerinnen und ein Lehrer aus verschiedenen Bundesländern in Deutschland. Sie streikten 2009 und 2010 für bessere Arbeitsbedingungen. Doch da sie verbeamtet waren, hätten sie ihre Arbeit nicht niederlegen dürfen. Deswegen wurden gegen sie Disziplinarmaßnahmen verhängt.
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    Sie klagten sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das bestätigte jedoch 2018 das Streikverbot für Beamte. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten und das lasse ein "Rosinenpicken" nicht zu, hieß es damals. Daraufhin klagten die Lehrer vor dem EGMR. Unterstützt wurden sie dabei von der Bildungsgewerkschaft GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

    Kläger berufen sich auf Menschenrechtskonvention

    Die Lehrer beriefen sich auf ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, konkret das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung. Sie beklagen, dass das Streikverbot unverhältnismäßig und im Vergleich zu den Lehrern ohne Beamtenstatus diskriminierend sei.
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    Am Gerichtshof wurde der Fall direkt an die Große Kammer verwiesen, darin sitzen mehr als ein Dutzend Richterinnen und Richter aus den Mitgliedsstaaten. Das ist ein Indiz dafür, dass dem Verfahren besondere Bedeutung zugemessen wurde. Verfahren aus Deutschland werden nur selten vor der Großen Kammer verhandelt.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Die Urteile des Gerichtshofs sind für die Staaten bindend.
    Quelle: dpa

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