Waffen-Verkauf im Fall Lübcke: Teil-Freispruch war rechtens

    Mordfall Lübcke:Waffenverkauf: Teil-Freispruch war rechtens

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    Der Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke erschütterte Deutschland. Nun bestätigt der BGH den Teil-Freispruch eines Mannes, der die Tatwaffe an den Mörder geliefert haben soll.

    Archiv: Der Bundesgerichtshof am 23.06.2020 in Karlsruhe
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
    Quelle: dpa

    Der Teil-Freispruch eines Mannes im Zusammenhang mit dem ihm einst zur Last gelegten Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke ist rechtens. Das entschied der zuständige BGH-Strafsenat am Mittwoch.

    2022: 68-Jähriger wird freigesprochen

    Das Karlsruher Gericht wies damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar 2022 zurück.
    Das Landgericht Paderborn hatte es als nicht erwiesen angesehen, dass der Mann im Jahr 2016 die Waffe an den Rechtsextremisten Stephan Ernst, den späteren Mörder Lübckes, verkauft hatte. Das Gericht sprach ihn in dieser Hinsicht 2022 frei und verurteilte ihn nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes. (Az. 4 StR 212/22)

    68-Jähriger bestreitet Verkauf der Waffe

    Der 68-Jährige hatte immer bestritten, mit dem Verkauf der Waffe etwas zu tun gehabt zu haben. Er räumte während des Prozesses gegen ihn lediglich den unerlaubten Besitz von Munition ein und gab auch zu, Geschäfte mit Ernst gemacht zu haben.
    Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss ermordet worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der CDU-Politiker hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt.
    Quelle: dpa

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