Mordfall Lübcke: BGH verhandelt über Herkunft von Tatwaffe

    Verkauf durch 68-Jährigen?:BGH verhandelt zu Tatwaffe im Mordfall Lübcke

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    Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke beschäftigt erneut die Justiz. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befassen, woher die Tatwaffe stammt.

    Archiv: Der Angeklagte sitzt im Schwurgerichtssaal vom Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Kreis Höxter vor, dem noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke 2016 die spätere Mordwaffe und Munition verkauft zu haben.
    Der Angeklagte bei der Verhandlung im Landgericht Paderborn 2022. (Archivbild)
    Quelle: picture alliance/dpa / Friso Gentsch

    Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht seit Donnerstag ein Freispruch im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf dem Prüfstand.
    Dem inzwischen 68-Jährigen war zur Last gelegt worden, dem Rechtsextremisten und späteren Mörder Lübckes, Stephan Ernst, die Mordwaffe verkauft zu haben. Dies sah das Landgericht Paderborn als nicht erwiesen an und sprach den Mann Ende Januar vergangenen Jahres vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
    Die Richter verurteilten ihn seinerzeit lediglich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf legte Revision gegen den Freispruch ein.

    Generalstaatsanwaltschaft: Beweise nicht richtig gewürdigt

    Sie macht geltend, dass das Landgericht Verfahrensvorschriften verletzt und Beweise nicht richtig gewürdigt habe: Während des Prozesses hätten sich Umstände ergeben, nach denen man auch den Lübcke-Mörder Ernst als Zeuge hätte vernehmen müssen, erläuterte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
    Eine Aussetzung des Prozesses - Ernst hätte erst nach Rechtskraft des Mordurteils gegen ihn als Zeuge in diesem Verfahren aussagen müssen - sei damals gefordert und vom Landgericht abgelehnt worden. Der Verteidiger des 68-Jährigen nannte die Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft abwegig.
    Ernst wäre kein glaubwürdiger Zeuge gewesen. Das habe schon dessen eigene Gerichtsverhandlung gezeigt. Seine Aussage hätte den Ausgang des Verfahrens nicht beeinflusst und damit am Freispruch nichts geändert.

    Entscheidung von Bundesgerichtshof für 28. Juni erwartet

    Den Verkauf der Mordwaffe samt Munition an den späteren Attentäter im Jahr 2016 hatte der Angeklagte aus Ostwestfalen seinerzeit stets bestritten. Dass er selbst unerlaubt Schusswaffenmunition besessen hatte, hatte er hingegen zugegeben.
    Lübckes Mörder Ernst hatte den Mann in früheren Vernehmungen beschuldigt, ihm die Waffe für 1.100 Euro überlassen zu haben. Der BGH will seine Entscheidung am 28. Juni verkünden.
    Quelle: dpa

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