Kinderpornos: Bewährung für Schauspieler Teichtmeister

    Besitz von Kinderpornographie:Bewährung für Schauspieler Teichtmeister

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    Zwei Jahre Haft zur Bewährung, so lautet das Urteil für den österreichischen Schauspieler Florian Teichtmeister. Er besaß eine umfangreiche Sammlung von Kinderpornos.

    Österreich, Wien: Anwalt Philipp Wolm (l-r), der Angeklagte ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister und sein Anwalt Rudolf Mayer vor Verhandlungsbeginn.
    Das Urteil für Florian Teichtmeister (Mitte) lautet: Zwei Jahre Gefängnisstrafe auf Bewährung sowie Therapien.
    Quelle: dpa

    Der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister (43) ist wegen des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen worden.

    Bewährung und Therapien

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    Unterbringung als psychisch Kranker droht

    Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm laut dem Entscheid des Schöffengerichts die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Teichtmeister bekannte sich zuvor schuldig, Zehntausende Dateien mit Darstellungen von Missbrauch gesammelt und teils weiterverarbeitet zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft zeigen etwa 47.500 der 76.000 Dateien Kinder unter 14 Jahren.

    Psychiater stellt schwere Störung fest

    Dem ehemaligen Ensemblemitglied des Wiener Burgtheaters wurde nicht vorgeworfen, selbst Missbrauchshandlungen fotografiert oder gefilmt zu haben. Er hielt jedoch im Zusammenhang mit den Darstellungen sadistische Fantasien schriftlich fest.
    Ein Gerichtspsychiater diagnostizierte eine schwere und nachhaltige Störung. Die hohe Rückfallgefahr könne jedoch mit Therapien und engmaschigen Kontrollen gebannt werden, sagte der Experte.

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