Richter: Kinderporno-Strafverfolgung nicht praxistauglich

    Kinderpornos und Missbrauch:Richter: Strafverfolgung nicht praxistauglich

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    Die Strafen wegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauchs waren 2021 drastisch verschärft worden. Das hat ungewünschte Folgen, kritisiert der Deutsche Richterbund.

    Kinderpornografie auf einem Rechner - Symbolbild
    Richter kritisieren die neuen Regeln zur Verfolgung von Kinderpornografie.
    Quelle: epa

    Die unlängst drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind nach Ansicht des Deutschen Richterbundes (DRB) nicht praxistauglich. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten sich mit einer Flut von Fällen befassen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehörten, beklagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Montag in Berlin.

    Auf Kinderpornografie aufmerksam machen, kann strafbar sein

    So könnten sich etwa Eltern, Lehrer oder Schüler, die nur auf Fälle von Kinderpornografie hinweisen wollten, wegen eines Verbrechens strafbar machen, wenn sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiteten und damit selbst teilten. Auch wenn Jugendliche einander Nacktfotos von sich selbst schickten, drohten nach dem vor zwei Jahren verschärften Recht hohe Strafen.
    Die große Koalition hatte 2021 beschlossen, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie als Verbrechen einzustufen. Die Mindeststrafe beträgt somit ein Jahr Haft. Schriftliche Strafbefehle oder Einstellungen gegen Auflagen seien auch in dafür geeigneten Fällen nach aktueller Rechtslage nicht mehr möglich, kritisierte Rebehn.

    Damit erschwert die verunglückte Reform eine angemessene Bestrafung im Einzelfall und bindet viel Personal in der Strafverfolgung, das dringend gebraucht würde, um Pädokriminelle zu überführen und zu verurteilen.

    Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes

    Ampel arbeitet an Neuregelung

    Der Bundesgeschäftsführer begrüßte, dass die SPD-Fraktion im Bundestag sich Forderungen der Justiz und der Landesjustizminister nun anschließen wolle. Diese strebten an, die zum Verbrechen hochgestuften Tatbestände der Kinderpornografie wieder zum Vergehen herabzusetzen oder zumindest flexiblere, abgestufte Regelungen vorzusehen.
    Rebehn fordert auch von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), rasch Vorschläge für eine Neuregelung vorzulegen.
    Dies ist einem Medienbericht zufolge auch schon der Fall. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montag) berichtet, beraten Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP über eine Neuregelung für sogenannten Bagatellfälle.
    Quelle: KNA, epd

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