Schufa löscht alte Schulden von 250.000 Verbrauchern

    Von über 250.000 Verbrauchern:Schufa löscht alte Schulden

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    Verbraucher sollen nach einer Privatinsolvenz wieder durchstarten können. Bei Auskunfteien bleiben die Daten aber noch für drei Jahre gespeichert. Jetzt soll sich das ändern.

    Die Schufa hat Daten über 67,5 Millionen Menschen. Archivbild
    Die Schufa hat Daten über 67,5 Millionen Menschen. Jetzt sollen einige der negativen Eintragungen gelöscht werden. (Archivbild)
    Quelle: Jens Kalaene/dpa

    Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
    "Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer", sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit) kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein.

    Schuldeneinträge erschweren Vertragsabschlüsse

    Will ein Kunde ein neues Konto eröffnen, ein Auto auf Raten kaufen oder einen Internetvertrag abschließen, fragt die Bank, das Autohaus oder die Telefonfirma bei der Schufa nach der Zahl der Konten und Kreditkarten, abbezahlte oder problematische Kredite, Verschuldungen und ähnliches des Antragsstellers. Ohne diese Informationen werden Kredite oder Ratenzahlungen meist abgelehnt. Negative Schufaeinträge erschweren damit viele Arten von Vertragsabschlüssen.
    Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht.
    "37°: Im Schuldenstrudel - Der schwere Weg aus der Krise": Das Gesicht einer jungen Frau ist unscharf im Vordergrund des Bildes. Dahinter ist ein Clipchart zu sehen, auf dem Kalkulationen geschrieben sind.
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    Schufa möglicherweise in Konflikt mit europäischem Recht

    Die Schufa und andere Auskunfteien speichern diese Bekanntmachungen drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht.
    Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

    Speicherdauer beschäftigt nationale und europäische Gerichte

    Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten.
    Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen - durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.
    Quelle: dpa

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