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Täuschung beim Sex : "Stealthing": Welche Strafe Tätern droht

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Beim Sex das Benutzen eines Kondoms vortäuschen gilt als sexueller Übergriff. Es kann aber auch auch als Vergewaltigung gewertet werden. Das erklärte der Bundesgerichtshof.

"Stealthing" bezeichnet das heimliche Abstreifen eines Kondoms beim Sex - ohne dass die andere Person einverstanden ist. Ganz klar strafbar, erklärt ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke.

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"Nein heißt Nein" so der Grundsatz, der seit 2016 im Strafgesetzbuch verankert ist. Und er bezieht sich nicht nur auf die Frage, ob Sex überhaupt einvernehmlich stattfindet, sondern auch wie. Sogenanntes "Stealthing", also heimlich das Kondom beim Sex abzuziehen, ist damit strafbar. Das hat auch der Bundesgerichtshof in einem Beschluss in dieser Woche bestätigt.

Sexualpartner gab vor, ein Kondom zu benutzen

Im konkreten Fall war ein Mann ursprünglich vom Landgericht Düsseldorf zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einer Frau gegenüber so getan, als würde er beim Geschlechtsverkehr ein Kondom benutzen. Die Geschädigte konnte nicht sehen, dass er es ausgepackt auf dem Bett liegen ließ. Sex ohne Kondom wäre für sie jedoch nicht in Frage gekommen.

Der Bundesgerichtshof war in zweiter Instanz mit dem Fall befasst. Und die Karlsruher Richter bewerteten die Tat ebenfalls als sexuellen Übergriff. In ihrem Beschluss machten sie deutlich, dass für die Einvernehmlichkeit auf die konkrete Handlung abzustellen ist. Dabei mache es einen Unterschied, ob Sex mit oder ohne Kondom stattfindet. Setzt einer der Sexualpartner die Verwendung eines Kondoms erkennbar voraus, damit es zum Sex kommt, begeht der andere eine Straftat, wenn er das Kondom heimlich weglässt.

Stealthing als Vergewaltigung?

Die Richter schließen zudem nicht aus, dass die Tat auch als Vergewaltigung eingestuft werden könnte. Die Vergewaltigung wird härter bestraft als der sexuelle Übergriff, da sie eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft vorsieht. Hierbei zwingt der Täter das Opfer zum Geschlechtsverkehr.

Mann öffnet ein Kondom
Wer nur vorgibt, ein Kondom zu benutzen kann als Vergewaltiger bestraft werden.
Quelle: Imago

Die Karlsruher Richter ließen eine entsprechende Einschätzung des Landgericht Düsseldorf stehen. Allerdings wurde das Verfahren wegen eines formellen Fehlers an die Vorinstanz zurückverwiesen. Der Fall muss nun erneut verhandelt werden.

Sexueller Übergriff: Bis zu fünf Jahre Haft

2016 hatte der Gesetzgeber das Sexualstrafrecht verschärft. Seitdem heißt es in § 177 des Strafgesetzbuchs: Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Tätern droht im Rahmen eines sexuellen Übergriffs eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Mehrere Gerichte hatten bereits Urteile in "Stealthing"-Fällen gesprochen. Eine höchstrichterliche Entscheidung stand bislang allerdings noch aus.

Jan Henrich und Gianna Pagliaro arbeiten in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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