Kein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Abbas
Der Holocaust-Vorwurf von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas gegen Israel bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat zunächst keine strafrechtlichen Konsequenzen. Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit. Zwar habe Abbas nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, heißt es. Er genieße aber Immunität, sodass ein Prozesshindernis bestehe.