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FAQ

Bundesfinanzhof-Entscheidung : Der Soli ist nicht verfassungswidrig

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Besserverdiener zahlen weiterhin den Solidaritätszuschlag. Ist das verfassungswidrig? Nun hat das oberste deutsche Steuergericht entschieden - worum es geht.

Ein Schild mit dem Bundesadler am Bundesfinanzhof in München.
Der Bundesfinanzhof in München.
Quelle: Peter Kneffel/dpa/Archiv

Muss der Soli komplett abgeschafft werden? Darüber hat der Bundesfinanzhof entschieden. Wer zahlt ihn im Moment überhaupt? Um welche Summen geht es und was sind die Argumente gegen den Soli - ein Überblick.

Was ist der Soli?

Seit 1995 findet er sich jedes Jahr auf dem Steuerbescheid: der Solidaritätszuschlag – eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu stemmen.

Der Soli wird zusätzlich zur Einkommenssteuer und zur Abgeltungssteuer erhoben. 5,5 Prozent gehen damit zusätzlich vom Einkommen und auf Zinseinnahmen oder Erlöse aus Aktienverkäufen ab. Auch Unternehmen müssen den Soli ergänzend zur Körperschaftssteuer zahlen. Die Einnahmen aus dem Soli fließen in den Bundeshaushalt.

Ein Ehepaar hat vor dem Bundesfinanzhof gegen den Solidaritätszuschlag geklagt. Rund zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlen die Abgabe immer noch.

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Wer muss den Soli aktuell zahlen?

Im Prinzip wird der Soli von jedem Steuerpflichtigen erhoben – übrigens sowohl in West- als auch in Ostdeutschland. Für Privatpersonen gelten allerdings seit 2021 höhere Freigrenzen. Dadurch sind etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen mittlerweile vom Soli befreit.

Denn er fällt nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.600 Euro für Alleinstehende und 125.200 Euro für zusammen veranlagte Paare an. Der volle Soli-Betrag von 5,5 Prozent wird für Alleinstehende erst ab einem Jahreseinkommen von knapp 97.000 Euro fällig, davor greift ein reduzierter Satz.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken begrüßt die Vorschläge der Wirtschaftsweisen, die in ihrem Jahresgutachten unter anderem höhere Steuern für Besserverdienende vorschlagen.

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Unternehmen zahlen den Soli hingegen nach wie vor uneingeschränkt, ebenso Anleger auf ihre Zinseinnahmen oder Aktiengewinne.

Was war der Streitpunkt?

Will der Bund eine zusätzliche Abgabe einführen, muss er dafür einen besonderen Finanzbedarf anführen. Der bestand nach der Wiedervereinigung durch den "Aufbau Ost". Das Programm, über das der Bund Finanzhilfen an die ostdeutschen Bundesländer zahlte – der "Solidarpakt II" – ist aber 2019 ausgelaufen. Dadurch könnte auch die Daseinsberechtigung für den Soli entfallen sein.

Ob der Bund den Soli statt für die Kosten der Wiedervereinigung für einen neuen Zweck einsetzen darf, etwa zur Ertüchtigung der Bundeswehr oder um Corona-Hilfen zu finanzieren, ist umstritten. Nach Ansicht vieler Experten bräuchte es dazu zumindest einen neuen Beschluss des Bundestags, den es bislang nicht gibt.

Zweiter Knackpunkt vor Gericht: Die Kläger machen geltend, der Bund habe den Soli durch die Anhebung der Freigrenzen zu einer Art "Reichensteuer" gemacht. Das sei ungerecht und dafür sei der Soli nicht da.

Um die Kosten für die Bekämpfung der Inflation abzufedern, sollen Reiche in Spanien für zwei Jahre höher besteuert werden. Dort liegt die Inflationsrate bei über zehn Prozent.

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Um wie viel Geld geht es?

Im Jahr 2020 flossen durch den Soli 18,7 Milliarden Euro in die Staatskasse des Bundes. 2021 waren es, durch die höheren Freibeträge, noch 11 Milliarden Euro.

Fiele der Soli weg, entstünde also ein erhebliches Finanzloch für Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Samuel Kirsch arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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