Energie und Aufenthalt: Das hat der Bundesrat beschlossen

    Vielzahl an Gesetzen:Das hat der Bundesrat beschlossen

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    Entlastungen beim Heizen, Geld für's 49-Euro-Ticket, Homeoffice-Pauschale - der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 Dutzende Gesetze beschlossen. Ein Überblick.

    Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister von Hamburg und Bundesratspräsident, steht im Bundesrat und spricht. Um ihn herum sitzen weitere Politiker und Politikerinnen.
    Bundesratspräsident Peter Tschentscher (SPD, oben Mitte) spricht in der Länderkammer.
    Quelle: dpa

    Der Bundesrat hat am Freitag zum letzten Mal in diesem Jahr getagt. Mehr als 70 Punkte standen auf der Tagesordnung. Die Länder haben davon 31 Gesetze gebilligt. Eine Auswahl der wichtigsten Beschlüsse.

    Gas- und Strompreisbremse

    Die vom Bundesrat gebilligten Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.
    Der Gaspreis wird für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.
    Beim Strompreis gilt die Obergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde - ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Der derzeitige Durchschnittspreis liegt bei um die 43 Cent pro Kilowattstunde an.






    Chancen-Aufenthaltsrecht

    Geduldete Ausländer, die fünf Jahre in Deutschland leben, erhalten für 18 Monate ein Chancen-Aufenthaltsrecht. Voraussetzung für die Gewährung sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Stichtag für die Regelung war der 31. Oktober diesen Jahres.
    Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

    Entlastung von Studierenden

    Studierende und Fachschüler bekommen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise und Lebenshaltungskosten eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Auch Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses bekommen das Geld.
    Die Energiepreispauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die noch erarbeitet wird.

    Personalbedarf in Kliniken

    Für die Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege der Krankenhäuser gilt künftig ein besonderer Schlüssel. Mit der Neuregelung sollen Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Ab 2025 soll diese Personalbemessung verbindlich sein. Verbesserungen gibt es auch für die derzeit stark überlasteten Kinderkliniken.

    Homeoffice-Pauschale

    Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann außerdem für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden (vorher 120 Tage). Der Höchstbetrag, der so steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt demnach auf 1.260 Euro.

    Geld für den öffentlichen Nahverkehr

    Der Bund stellt bereits im laufenden Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich an Mitteln für Erhalt und Ausbau des Nahverkehrs bereit. Diese Mittel sollen künftig jährlich um drei Prozent erhöht werden. Die Verkehrsminister der Länder hatten die Erhöhung zur Bedingung für das geplante 49-Euro-Ticket gemacht.

    Haushalt

    Der nun auch vom Bundesrat gebilligte Haushalt soll erstmals seit 2019 wieder die Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von gut 476 Milliarden Euro.

    Diesen Gesetzen stimmte der Bundesrat außerdem zu

    Das Wahlalter wird für die kommende Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt. Die Länder bekommen vom Bund in den Jahren 2023 und 2024 vier Milliarden Euro, um die Qualität der Kitas zu verbessern. Bei Immobiliengeschäften sind Barzahlungen künftig nicht mehr zulässig. Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird um acht Jahre auf 2030 vorgezogen. Und die Durchsetzung von Sanktionen der Europäischen Union zum Beispiel gegen Russland soll verbessert und die Geldwäsche in Deutschland eingedämmt werden.
    Quelle: AP, dpa

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